Kanton unterstützt Fussball-Kunstrasenprojekte
19.12.2024 Aargau, Laufenburg, FussballElf Aargauer Gemeinden, darunter Laufenburg, profitieren
Das im Dezember 2023 vom Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit dem Aargauer Fussballverband (AFV) lancierte Schwerpunktprogramm hat zum Ziel, der kantonsweiten Knappheit an Kunstrasenplätzen entgegenzuwirken. Dadurch sollen mehr Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, in einem Verein Fussball zu spielen. Darüber hinaus soll das Programm zur Entlastung der Turnhallenkapazitäten beitragen, wovon auch Hallensportarten profitieren würden. Das Programm sieht vor, elf Kunstrasenprojekte, die bis ins Jahr 2027 eine Baubewilligung erhalten und bis 2029 realisiert werden, mit einem erhöhten Beitragssatz von 25 Prozent und einem verdoppelten Maximalbeitrag von bis zu 400 000 Franken aus dem Swisslos-Sportfonds zu unterstützen. Kunstrasenplätze zeichnen sich durch ihre hohe Belastbarkeit und weitgehende Wetterunabhängigkeit aus, was gerade in einem Kanton mit wachsender Bevölkerung von zentraler Bedeutung ist. Zurzeit stehen im Aargau über 1000 Kinder und Jugendliche auf den Wartelisten der Fussballclubs, da die bestehende Infrastruktur nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken.
Grosses Interesse von Gemeinden und Vereinen
Bis zur Einreichungsfrist am 31. August 2024 gingen Absichtserklärungen von 23 Gemeinden für insgesamt 27 Kunstrasenprojekte bei der Sektion Sport ein. Aufgrund der hohen Nachfrage war eine Priorisierung erforderlich. In Zusammenarbeit mit dem Aargauer Fussballverband (AFV) hat die Sektion Sport die Projekte anhand eines umfassenden Katalogs bewertet. Wesentliche Kriterien waren der Bedarf an zusätzlichen Spielflächen, die bestehenden Platzverhältnisse, die geografische Abdeckung durch bestehende Fussballplätze sowie die Verfügbarkeit von Kunstrasenplätzen in der Umgebung. Zudem wurden förderungsrelevante Aspekte wie die Förderung des Jugend- und Nachwuchsfussballs, die Unterstützung von Fairplay-Initiativen, die Vorbildfunktion der Vereine sowie die Realisierbarkeit der Projekte in die Entscheidung einbezogen. Aufgrund dieser Beurteilung werden folgende elf Gemeinden im Schwerpunktprogramm «Kunstrasenplätze» berücksichtigt: Niederlenz, Gontenschwil, Hägglingen, Laufenburg, Mellingen, Sarmenstorf, Suhr, Wettingen, Wohlen, Würenlos und Zurzach.
Nicht alle Projekteingaben konnten berücksichtigt werden. Diese Gemeinden können bei der Realisierung ihres Projekts jedoch weiterhin auf die reguläre Unterstützung aus dem Swisslos-Sportfonds zählen. Sollte eines der im Schwerpunktprogramm berücksichtigten Projekte nicht realisiert werden, besteht zudem die Möglichkeit, dass nicht berücksichtigte Projekte ins Schwerpunktprogramm nachrücken.
Das Programm ist im Sinne der Sportförderung ein voller Erfolg und wird insbesondere Kindern und Jugendlichen zugutekommen, die gerne in einem Verein Fussball spielen würden, dies aber bisher nicht konnten. (mgt)