Blauzungenkrankheit: zusätzliche Massnahmen
03.10.2024 Aargau, FricktalDie seit Mitte August schweizweit auftretende Blauzungenkrankheit – betroffen davon sind Rinder und Schafe – ist Anfang September im Aargau angekommen. Der erste Fall trat in Kaisten auf (die NFZ berichtete). Übertragen werden die Viren durch den Stich von Gnitzen, einer kleinen Mückenart. Eine Ansteckung von Nutztier zu Nutztier ist nicht möglich. Auf Anfrage der NFZ erklärt der Veterinärdienst, dass im Aargau zurzeit 109 Fälle bekannt sind. Am meisten betroffen mit 50 Fällen ist das Fricktal.
Um eine mögliche Ausbreitung in freie Regionen und auf andere Tierhaltungen zu verhindern, hat das kantonale Veterinäramt diese Woche zu den bestehenden Empfehlungen (Mückenschutz, keine stehendes Wasser, in dem die Mücken ihre Eier ablegen usw.) eine weitere Massnahme ergriffen. «Angesichts der aktuellen Entwicklung, die auf eine rasche Verbreitung der Tierseuche hinweist, wird durch diese Allgemeinverfügung eine Sperre 1. Grades sowie weitere seuchenpolizeiliche Massnahmen für alle Tierhaltungen, in denen die Blauzungenkrankheit diagnostiziert wurde, verfügt», heisst es am 1. Oktober im kantonalen Amtsblatt. Die Sperre, die bereits seit einiger Zeit besteht, und die Massnahmen betreffen nur die für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten, namentlich alle Wiederkäuer. Eine Infektion kann bei Schafen schwere Symptome (Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Hautdefekte, Schwellungen, Lahmheiten, Atemnot) auslösen. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Betroffene Rinder zeigen mildere Verläufe, gleichwohl kann die Krankheit zu einem Rückgang der Milchleistung führen.
Sperre 1. Grades mit Erleichterungen bedeutet, dass erkrankte Tiere den Hof nur für die Schlachtung verlassen dürfen. Um gesunde Tiere der betroffenen Betriebe auf einen anderen Hof zu bringen, muss bei den Tierarztpraxen ein Begleitdokument organisiert werden. Zudem braucht es die Bewilligung der Kantonstierärztin.
Laut Amtsblatt dauert die Sperre mindestens 60 Tage, beziehungsweise bis zur mückenfreien Zeit im Winter. (sh)