Aargauer Regierungsrat schlägt Wechsel zur Einheitspolizei vor
27.10.2023 PolitikDer Kanton Aargau verfügt seit dem Jahr 2007 über eine duale Polizeiorganisation: Die 15 Regionalpolizeien gewährleisten die lokale Sicherheit, deren Inhalte im Polizeidekret definiert sind. Die Kantonspolizei ist verantwortlich für die Kriminalpolizei, das Bedrohungsmanagement sowie die Sicherheits-, Verkehrs- und Verwaltungspolizei, sofern nicht die Regionalpolizeien zuständig sind.
Im Entwurf des Planungsberichts hatte der Regierungsrat die Beibehaltung und Optimierung der dualen Polizeiorganisation vorschlagen. Dieser Vorschlag wurde in der Anhörung kontrovers diskutiert.
Gestützt auf die Rückmeldungen im Rahmen der Anhörung und aufgrund einer nochmaligen Überprüfung aller Vor- und Nachteile der beiden Optionen hat der Regierungsrat eine Neubeurteilung vorgenommen und schlägt neu einen Wechsel zu einer einzigen Polizeiorganisation im Kanton, der sogenannten Einheitspolizei, vor.
Die Neubeurteilung erfolgte insbesondere, weil der Regierungsrat ernsthafte Bedenken hat, dass die Zukunftsfähigkeit des dualen Systems angesichts der steigenden Herausforderungen und der Ressourcensituation mittelfristig noch gegeben ist. Die duale Polizeiorganisation ist aus Sicht des Regierungsrats bisher richtig und sinnvoll. Eine Weiterführung dieses Systems wäre in der jetzigen Form mittel- und längerfristig nicht mehr denkbar. Eine nachhaltige Optimierung würde tiefgreifende Massnahmen erfordern, die faktisch das duale System aushebeln würden.
Zusammenführung der Polizeiorganisationen
Der Wechsel zur Einheitspolizei soll durch eine Zusammenführung der Kantonspolizei und der 15 Regionalpolizeien erfolgen. Für den Regierungsrat ist dabei entscheidend, dass die Bedürfnisse der Gemeinden und der Angehörigen der Regionalpolizeien bestmöglich berücksichtigt werden:
- Die Standorte der Regionalpolizeien sollen übernommen werden. Den Bürgerinnen und Bürger und den Gemeindebehörden soll die gleiche Anzahl polizeilicher Anlaufstellen zur Verfügung stehen, wie dies derzeit bereits im dualen System der Fall ist.
- Für die Bürgerinnen und Bürger soll sich hinsichtlich der polizeilichen Leistungen im Bereich der lokalen Sicherheit nichts ändern.
- Allen Angehörigen der Regionalpolizeien soll eine Stelle in der neuen Polizeiorganisation angeboten werden.
Erhöhung der Polizeibestände
Die Entwicklung der Polizeibestände im Kanton Aargau hat sich in den letzten Jahren an der Verhältniszahl von einer Polizistin oder einem Polizisten pro 700 Einwohnerinnen und Einwohnern orientiert, wie dies im Polizeigesetz vorgeschrieben ist. Damit weist der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich die deutlich geringste Polizeidichte auf. Aus Sicht des Regierungsrats reicht der Bestand vor allem angesichts neuer Kriminalitätsformen nicht aus, um die Sicherheit im Kanton längerfristig zu gewähren und auch überregionale Notfallereignisse und Krisensituationen zu bewältigen. Der Regierungsrat schlägt zwei Leitsätze vor, um unabhängig von der zukünftigen Polizeiorganisation den Bestand an Polizeikräften deutlich aufstocken zu können.
Es ist vorgesehen, dass der Grosse Rat den Planungsbericht im ersten Quartal 2024 beraten und dabei die fünf Leitsätze für die Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände im Kanton Aargau beschliessen wird.