Grenzen und Grenzsteine – Zeugen der Geschichte

  27.04.2021 Fricktal

Staats- und Banngrenzen

1539 konnte die Stadt Rheinfelden von den in Geldnot geratenen Johannitern deren Höflinger Besitz erwerben. Sie weitete damit ihre Gemarkung bis an die Grenzen Magdens aus.

Werner Rothweiler

Die im 6./7./8. Jahrhundert einwandernden Alemannen rodeten die ausgedehnten Wälder und urbarisierten das Land, das als Lebensgrundlage für die von ihnen gegründeten Siedlungen diente. Sie brachten eine Rechtsordnung mit, die vor allem auf altem Gewohnheitsrecht basierte. Dazu gehörte, dass sie Siedlungen und Fluren Namen gaben und die Grenzen zwischen den Dörfern auf einfache Weise regelten und kennzeichneten. Wenn möglich wurden die Grenzen entlang einprägsamer Geländeformen geführt (Bergkämme, Geländekanten, Gräben, Wasserläufe) und durch markante Geländepunkte gekennzeichnet (auffallende Bäume, erratische Blöcke, Felsköpfe, usw.). Als Vorgänger der Grenzsteine dienten Bäume, die mittels Kerben, Nägeln oder Eisenklammern gekennzeichnet waren. Diese «Mal-, Scheid- oder Lachbäume» waren streng geschützt.

Den ältesten Marchbeschrieb unserer Gegend finden wir in einer bischöf lichen Urkunde vom 11.3.1363: Darin belehnt der Basler Bischof Johann Senn von Münsingen den Grafen Johannes von Froburg und dessen Onkel Graf Sigmund von Thierstein mit der Landgrafschaft Sisgau. Die Urkunde beschreibt die Grenze zwischen der Grafschaft Sisgau und der vorderösterreichischen Herrschaft Rheinfelden (der heutigen Kantonsgrenze BL/AG).

«Die lantgraffschafft in dem Siszgoew, die da gat, (...von Basel bis Augst) ... untz (bis) da die Fieline (Violenbach) in den Rin flüsset, und die Fielinen uff so verre (weit) die wasserruns gat, hinder dem closter Olsperg uff und durch den Oensperg über, untz in den bach zwüschent Maggdan und Meysprach, und den bach uff untz gen Busz in Eriswilstein, und ... »

Erste Grenzsteine sind im 14. Jahrhundert bezeugt. Am Anfang ging es darum, die Landnutzung (Weidgang, Holzschlag, Jagd, Fischerei) zu regeln. Es waren also noch nicht die politischen, sondern die privaten Grenzen, die mit einfachen Steinen gekennzeichnet wurden, um die Eigentumsrechte sichtbar zu machen. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ging man dazu über, die Herrschaftsgrenzen systematisch mit gehauenen Steinen zu markieren. Bei Unklarheiten über einen Grenzverlauf griff man zum alten Mittel der «Kundschaft» (Erkundung), einem gerichtlichen Zeugenverhör unter heiligem Eid. 1504 wurde eine solche Kundschaft abgehalten, um die Ausdehnung der Herrschaft Farnsburg gegen die Herrschaft Rheinfelden festzustellen, zu einer Zeit, als es auf der ganzen Strecke erst vier Grenzsteine gab. Die Grenze zwischen Melieck (Chlei Sunnebärg) und Hersberg wurde aufgrund der Aussagen von fünf Zeugen, alle zwischen 60 bis 74 Jahre alt, beschrieben anhand auffälliger Geländemerkmale:

«Item und da dannen über Melyegk nyder der schneeschmelzi nach biss uff erdprust biss in unser frowen hölzli unnd dannen hin in den hindern graben und demselben graben nach by dem margkstein uff den Lochacker, der die benn Magten unnd Meysprach scheidet, und dannethin durch Humelstal nider in das under marck in den marckstein, der by der eych stat, unnd daselbs dannen biss in den stock, der da stat in Walenmatt, der da heisset die turre Eych, unnd uss demselben stock biss in den stein, der hinder Rytsche stat, von demselben stein Ursendal uff biss uff den Önisperg in den brunnen, da ouch ein stein stat by der eych, und dannethin über den Önisperg hin der schneschmelzi nach biss in Goppenbrunnen, der under Yglingen gelegen ist by dem eschbom. – Item von demselben brunnen den Kullerweg uff biss in den Keckbrunnen und von dem Keckbrunnen den kerweg uss durch Buchmat hin und under Sperbom hin dem fuessweg nach biss gen Hersperg in den brunnen.»

Rheinfeldens südliche Gemeindegrenze
Die Gemeindegrenze zwischen Rheinfelden und Magden ist heute auf einer Länge von 3336 Metern mit 56 Steinen markiert, beginnend im Westen mit dem Dreibänne-Stein Rheinfelden-Magden-Olsberg im Güeterbüel am Weg Olsberg-Rheinfelden (1 links) und endend im Osten mit dem Dreibänne-Stein Rheinfelden-Möhlin-Magden ob Neui Welt (7 rechts).

Die wenigsten Rheinfelder und Magdener wissen, dass auf dieser Strecke die vier ältesten, 460 Jahre alten Grenzsteine der NW-Schweiz stehen: 2) ob dem Brandhof, 3) im Brandwald, 4) in der Brandholde, 5) ob Wachtlete, alle mit der Jahrzahl 1561. Zwei mit dem Rheinfelder Wappen und zwei mit der Signatur HE für Heff lingen. Der mit 6 bezeichnete Stein im Horndlesehölzli (1777/ HEF) ist besonders interessant, weil sein noch viel älterer Vorgänger, der in alten Urkunden genannte «Lange Marchstein», diente sich zu orientieren. Er ist anno 2000 bei Waldarbeiten beschädigt worden und steht jetzt im Vorgarten des Magdener Gemeindehauses. Sechs weitere Steine sind aus dem 17. Jh. und drei aus dem 18. Jh. Interessant ist die Anhäufung von vier Steinen mit JZ 1695 im Güeterbüelgraben auf einer Strecke von nur 297 Metern.

Die Entstehungsgeschichte der Steine dieser Marchstrecke ist eng mit der Geschichte des 1634 durch Zerstörung abgegangenen Dorfs Höflingen (Hevelingen oder Hef(f)- lingen) verbunden. Die Ländereien, vom Görbelhof im Westen bis ins Grossgrütt im Osten waren im 12./13. Jahrhundert Eigentum einiger ritterbürtiger Adelsfamilien wie der von Kienberg, Eptingen, Froburg und Thierstein. Höflingen erscheint erstmals 1272 als Dorfname, als die Ritter von Kienberg ihre
«8 Schupposen (Kleinbauerngüter) ze Hefelingen und das nüwe gerüte, das wir hattent an dem Berge, dem man sprichet Katzenstig, und den walt, dem man spricht Hefflingerholtz» dem Rheinfelder Bürger Müntschi verkauften. Es folgen weitere Käufe durch die Stadt und den Johanniterorden, bis 1371 schliesslich auch der letzte Viertel des Höflinger Banns inklusive «Zwing und Bann mit Leuten, Gerichten, Zehnten, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wun (Nutzungsrecht) und Weide in Höflingen» an die Stadt Rheinfelden kommt.

Das ganze 15. Jahrhundert hindurch hat Höflingen nun zwei Grundherren, die Stadt Rheinfelden und die Johanniterkommende, welche die niedere Gerichtsbarkeit gemeinsam ausüben. Ein von ihnen gewählter Vogt, hält monatlich einen Gerichtstag, an welchem Holz- und Feldfrevel, kleine Diebstähle, Schlägereien usw. bestraft, Bevormundungen ausgesprochen und Kaufverträge ausgefertigt werden. Die hohe Gerichtsbarkeit, das Blutgericht, steht in Höflingen dem jeweiligen Pfandherrn der Herrschaft Rheinfelden zu, deren Gerichtsstätte sich bei der Zollstelle Kaisten (vor dem Obertor, beim ehemaligen Wirtshaus «Drei Könige»), also im Höflinger Bann, befindet. Dieser Umstand führt immer wieder zu Übergriffen des niederen in die Rechte des hohen Gerichts und umgekehrt, was zu heftigen Streitereien Anlass gibt. Auch das Rechtsverhältnis der Höf linger zu ihren Grundherren scheint unklar.

Es seien an dieser Stelle noch die zwei Begriffe «Stadt Rfd.» und «Herrschaft Rfd.» erläutert und auseinandergehalten. Es sind dies zwei verschiedene politische Einheiten. Rheinfelden war im 16. Jahrhundert eine freie Reichsstadt und als solche direkt dem König unterstellt. Sie war selbständig und hatte auf ihrem Territorium die hohe Gerichtsbarkeit inne. Die Herrschaft Rheinfelden bestand aus drei Landschaften, nämlich den linksrheinischen Möhlinbach (Kaiseraugst bis Stein) und Fricktal (Obermumpf bis Zeihen) und dem rechtsrheinischen Rheintal (Grenzach bis Minseln). Die beiden linksrheinischen Landschaften entsprechen dem heutigen Bezirk Rheinfelden. Die Herrschaft Rfd. war dem Landesfürsten unterstellt, meist einem Herzog der habsburgischen Monarchie, und wurde von einem Obervogt verwaltet, dem auch die hohe Gerichtsbarkeit oblag.

1539 kann die Stadt Rheinfelden von den in Geldnot geratenen Johannitern deren Höflinger Besitz samt Zwing & Bann erwerben. Sie weitet damit ihre Gemarkung bis an die Grenzen Magdens aus, was zur Folge hat, dass Höflingen nun nicht mehr – wie etwa Magden – der «Herrschaft Rheinfelden» sondern der «Stadt Rheinfelden» untersteht. Dies ist insbesondere wegen der Gerichtsbarkeit von Bedeutung. Darüber und um die Grenzen von Höf lingen kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Stadt und Herrschaft. Schliesslich wird die vorderösterreichische Regierung in Ensisheim als Schiedsrichterin um Vermittlung gebeten. «Landvogt, Regenten und Räte im Obern Elsass» teilen am 4.3.1858 beiden Parteien ihren Schiedsspruch mit. Dieser regelt die Grenzen und enthält eine detaillierte Instruktion, wie die Grenze zu kennzeichnen und die Steine zu gestalten seien. Die Grenzsteine mit Jahrzahl 1561 sind also eine direkte Folge des Schiedsspruchs und der Beweis für die Umsetzung der darin enthaltenen Anweisungen.

Quellen:
Werner Rothweiler: Magdens Banngrenzen (e-periodica)/Höflingen (Rheinfelder Neujahrsblätter 2008).


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