Als ein Schwibbogen die Marktgasse überquerte

  22.01.2022 Rheinfelden

Die untere Marktgasse in Rheinfelden ist früher von einem Schwibbogen-Haus durchschnitten worden. Da es nur über eine niedrige Durchfahrt verfügte, verlangte der Kanton 1851 den Abbruch.

Valentin Zumsteg

Wer heute die Rheinfelder Marktgasse hinab spaziert, kann sich wohl kaum mehr vorstellen, dass früher bei der Liegenschaft Marktgasse 59 ein sogenanntes Schwibbogen-Haus die Gasse querte. Das «Hus zum Schwybogen» ist 1514 erstmals urkundlich erwähnt worden. Im Jahre 1598 ging die Liegenschaft tauschweise von Hartmann von Hallwyl von der Deutschordenskomtur Beuggen an den Einnehmer der Herrschaft Rheinfelden, Hans Jakob Felgener, über. In dem erstmals 1764 als herrschaftliches Amtshaus bezeichneten Gebäude wurde 1775 eine Wohnung für den Oberamtmann eingerichtet. 1786 erfolgte ein Umbau, damit auch die Landschreiberei untergebracht werden konnte. 1797 bestand im Hinterhof zudem ein Gefängnis.

Ein riegelartiges Gebäude
«Die Amtshaus-Liegenschaft erstreckte sich zwischen Markt- und Futtergasse und überquerte mit dem um 90 Grad abgewinkelten Schwibbogen-Haus fast die ganze Breite der unteren Marktgasse», heisst es dazu im Buch «Die Kunstdenkmäler des Kantons Aargau: der Bezirk Rheinfelden» von Edith Hunziker und Peter Hoegger. Die Lücke zum Gasthaus Schiff in der nördlichen Häuserzeile (rheinseitig) schloss ein einachsiger Verbindungsbau. «Das viergeschossige Schwibbogen-Haus trug ein nach Osten geneigtes Pultdach. Eine weite korbbogige Durchfahrt erlaubte den Fuhrwerken das riegelartige Gebäude zu passieren.» Das Gebäude bildete, von Westen her betrachtet, quasi ein Tor zur Marktgasse.

Nach der Gründung des Kantons Aargau 1803 diente die Liegenschaft als Gerichtsgebäude, 1805 wurde das ehemalige Amtshaus samt Schwibbogen-Haus an den Besitzer des Gashauses zum Schiff verkauft.

Kanton will Verkehrshindernis weghaben
Die Tage dieser Liegenschaft waren aber gezählt, denn der Kanton taxierte das Schwibbogen-Haus mit seiner kleinen Durchfahrt als Verkehrshindernis. 1851 verfügte der Aargau deswegen den Abbruch des besonderen Gebäudes. Danach erhielten die Häuser Nr. 59 und 58/60 mehrachsige Fassaden. Später wurden in den Erdgeschossen Geschäftsräume eingerichtet.

Vom Schwibbogen ist heute nichts mehr zu sehen, ausser einem Fassadenbild mit dem Schriftzug «zur Schwibbogen-Mühle» (Marktgasse 57). Es gibt aber verschiedene Aquarelle, welche die damalige Situation festhielten. Gäbe es das Haus und den Durchgang noch, gehörten sie wohl zu den Touristenattraktionen von Rheinfelden.


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