Regierungsrat beschliesst kantonale Schutzmassnahmen für den Aargau auf den 4. Dezember
02.12.2021 Aargau, Kantone, GesundheitDer Aargauer Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 1. Dezember, die Vorschläge des Bundesrats vom 30. November, zur Kenntnis genommen und beraten. Der Regierungsrat geht davon aus, dass der Bundesrat am 3. Dezember neue, nationale Massnahmen beschliessen wird. Die vom Regierungsrat an seiner Sitzung beschlossenen kantonalen Schutzmassnahmen treten am Samstag, 4. Dezember, 6 Uhr, in Kraft, damit sie rasch ihre Wirkung entfalten können
Zu den Massnahmen gehört eine Maskentragpflicht im öffentlichen Leben (Gastronomie, Unterhaltungs-, Sport-, Kultur- und Freizeitbetreibe, Veranstaltungen usw.) sowie in Schulen (ab 5. Primarschulklasse) und Kinderbetreuungseinrichtungen. Für Besuchende und Mitarbeitende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt zusätzlich neu eine Zertifikatspflicht.
Weiter wird eine allgemeine Sitzpflicht bei Konsumation (Gastronomie, Veranstaltungen usw.) im Innen- und Aussenbereich eingeführt. Wenn der Bundesrat in diesen Bereichen weitergehende Massnahmen beschliessen und in Kraft setzen sollte, so werden diese auch für den Kanton Aargau gültig sein. Der Regierungsrat hat zudem die Anpassung der Verordnung Härtefallmassnahmen (Gewinnbeteiligung) beschlossen. (mgt)
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