Rheinfelden prüft Aufhebung des Verbots von Heizstrahlern

  28.10.2021 Gastronomie, Rheinfelden

Wie schon im vergangenen Jahr sind im Aargau auch während der kommenden Wintersaison Heizstrahler in der Aussen-Gastronomie erlaubt. In Rheinfelden entscheidet der Stadtrat demnächst, ob dies auch wieder im Städtchen gelten soll.

Valentin Zumsteg

Eigentlich ist die Sache klar: Gemäss Energiegesetz des Kantons Aargau sind mobile Heizungen im Freien wie Heizpilze oder Heizstrahler nur für kurz befristete Einsätze zulässig. Im vergangenen Winter machte der Regierungsrat aber eine Ausnahme: Um die unter der Corona-Situation stark leidenden Gastrobetriebe nicht zusätzlich zu belasten und um stärkere wirtschaftliche Einbussen zu verhindern, hatte der Regierungsrat für die letzte Wintersaison erlaubt, mobile Heizungen im Freien einzusetzen. Ende September 2021 ist nun diese Regelung auch für den kommenden Winter vom Regierungsrat verlängert worden (die NFZ berichtete). Das Konsumieren im Freien soll so auch in der kalten Jahreszeit attraktiv bleiben und ein befürchteter Gästeschwund verkleinert werden, so der Kanton in einem Schreiben an die Gemeinden.

Nur erneuerbare Energie
Die Gemeinden können aber ein Wörtchen mitreden, wie das Beispiel Rheinfelden zeigt: Gemäss dem Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes der Stadt Rheinfelden ist der Einsatz von Wärmestrahlern, Heizgebläsen, Öfen und andere Feuerstellen auf öffentlichem Grund nur für speziell bewilligte Einzelanlässe oder Veranstaltungen zugelassen. Ein dauerhafter Einsatz im Aussenbereich ist damit auch kommunal grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Stadtrat. In der Corona-Zeit machte der Stadtrat Ausnahmen: «Nachdem der Regierungsrat das kantonale Verbot im letzten Jahr temporär aufgehoben hatte, hat der Gemeinderat auch die Rheinfelder Regelung vorübergehend gelockert. Für die letzte Wintersaison durften bei den Gastronomiebetrieben ausnahmsweise mobile Heizungen im Freien eingesetzt werden», erklärt Stadtschreiber Roger Erdin gegenüber der NFZ. Es wurden aber folgende Bedingungen daran geknüpft: Die Heizstrahler müssen gezielt eingesetzt werden, das heisst in Betrieb gesetzt werden können, wenn Gäste sich im Freien aufhalten. «Ein durchgehender Betrieb während den Öffnungszeiten, ohne dass sich Gäste in diesem Bereich aufhalten, ist nicht gestattet. Ausserdem dürfen die Heizstrahler nur mit erneuerbarer Energie betrieben werden», wie Erdin weiter erklärt. Nicht zugelassen sind gasbetriebene Heizstrahler.

Wolldecken empfohlen
«Da die Stadt Rheinfelden im Versorgungsgebiet der AEW Energie AG liegt und diese bereits in ihrem Grundangebot 100 Prozent erneuerbaren Strom aus der Schweiz garantiert, bieten sich elektrobetriebene Geräte an. Zudem hat die Stadt den Gastronomen den Einsatz von Sitzkissen und Wolldecken empfohlen, um eine minimale Behaglichkeit zu gewährleisten», schildert Erdin.

Ob die letztjährige Lockerung auch für kommenden Winter gilt, ist derzeit noch offen, es sieht aber danach aus. Erdin: «Da der Regierungsrat das kantonale Verbot für mobile Heizungen im Freien nun erneut ausgesetzt hat, wird der Stadtrat an einer nächsten Sitzung wiederum über die vorübergehende Auf hebung des kommunalen Verbotes beraten.»


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