Trotz weniger Schifffahrt bleibt Rheinfelden ein Fremdenverkehrsgebiet

  03.04.2019 Rheinfelden

Auf die neue Saison wird die Basler Personenschifffahrts-Gesellschaft Rheinfelden nur noch drei Mal pro Woche ansteuern. Obwohl sonntags kein Schiff mehr kommt, sollen Geschäfte weiterhin Sonntagsverkäufe durchführen dürfen.

Valentin Zumsteg

Das Gewerbe und die Stadt haben keine Freude an der Ankündigung der Basler Personenschifffahrts-Gesellschaft (BPG), die Schleusenfahrt von Basel nach Rheinfelden künftig nur noch drei Mal pro Woche anzubieten. Bislang kamen die Schiffe von Ende April bis Ende Oktober sechs Mal wöchentlich (täglich ausser montags). Neu wird Rheinfelden nur noch am Dienstag, Donnerstag und Samstag angesteuert (die NFZ berichtete).

«Wir bedauern den Entscheid, wenngleich die BPG davon ausgeht, dass sich die Zahl der Besucher in Rheinfelden insgesamt nicht wesentlich verändern wird», erklärt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage der NFZ. Die BPG ist überzeugt, dass durch das neue Fahrgastschiff «Rhystärn» mit doppeltem Fassungsvermögen eine viel günstigere Preisgestaltung als bisher und neue Angebote mit Destination Rheinfelden möglich sind und so die bisherige Anzahl Passagiere gehalten werden kann. «Dass die Kursfahrt insbesondere am Sonntag vorderhand ausbleibt, ist ein Verlust. Die Stadt hat deshalb mit der BPG Gespräche geführt und vereinbart, dass bis Mitte Jahr eine erste Bilanz zum neuen Konzept gezogen wird», so Erdin.

Im Jahre 2004 hatte der Kanton Aargau der Stadt Rheinfelden als Ort mit touristischer Bedeutung die ganzjährige Bewilligung für Sonntagsverkäufe erteilt. 2011 wurde diese Bewilligung wieder entzogen. Seither gilt das Zähringerstädtchen nur noch als Fremdenverkehrsgebiet, das vom 1. Mai bis 31. Oktober in der Altstadt Sonntagsverkäufe durchführen darf. Die Beschränkung auf diese Monate wurde damit begründet, dass in dieser Zeit die Schiffe der BPG nach Rheinfelden verkehren. Davon ausgenommen sind – wie überall – Inhaber von Einzelfirmen. Sofern sie selber oder Familienmitglieder im Laden stehen, dürfen sie sonntags während des ganzen Jahres öffnen.

«Anerkennung steht nicht zur Diskussion»
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob die Bewilligung für Sonntagsverkäufe hinfällig wird, wenn sonntags keine Schiffe mehr in Rheinfelden anlegen? Die Stadt hat dies abgeklärt: «Der vorläufige Verzicht der Kursschifffahrt am Sonntag hat bis auf weiteres keine Auswirkungen auf die Sonntagsverkäufe. Die Rheinfelder Altstadt gilt weiterhin als Fremdenverkehrsgebiet im Sinne des Arbeitsgesetzes», schildert Roger Erdin.

Die Betriebe der Altstadt dürfen also weiterhin vom 1. Mai bis 31. Oktober Arbeitnehmende am Sonntag beschäftigen, ohne dafür eine spezielle Bewilligung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit einholen zu müssen. Erdin: «Die Anerkennung als Fremdenverkehrsgebiet hängt nicht alleine von der Rheinschifffahrt ab und steht deshalb im Moment nicht zur Diskussion.»


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