Steiner Gemeinderat tritt geschlossen wieder an

  23.01.2025 Stein

In Stein finden die Gesamterneuerungswahlen am 18. Mai statt

«Aufgrund des vom Regierungsrat festgelegten Zeitfensters hat der Gemeinderat den Termin für den ersten Wahlgang der kommunalen Erneuerungswahlen auf den Sonntag, 18. Mai 2025, festgelegt», hält die Gemeinde Stein in einer Mitteilung fest. Ebenso, dass sich alle Mitglieder des Gemeinderates für die kommende Amtsperiode 2026/2029 wieder zur Verfügung stellen. Es sind dies Gemeindeammann Beat Käser, Frau Vizeammann Benie Ankli sowie die Gemeinderatsmitglieder Sarah Brutschi, Sabine Datz und Vanik Kaufmann. Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird.

Zu wählen sind am 18. Mai neben dem Gemeinderat auch die fünf Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder der Steuerkommission, ein Ersatzmitglied der Steuerkommission, drei Stimmenzähler sowie drei Stimmenzähler-Ersatzmitglieder.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 4. April, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Stein bezogen oder unter www.gemeinde-stein.ch heruntergeladen werden (Suchwort: Wahlvorschlag). Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Werden in die Kommissionen bis am 4. April weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Beim Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 28. September 2025, statt. (mgt)


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