Schulden des Ex-Manns bezahlen?
03.04.2025 RatgeberFrage: Mein Ex-Mann hat während der Ehedauer einen Kleinkredit bei einer Bank aufgenommen. Das Geld hat er für sein Hobby, das Tauchen eingesetzt. Ich habe damals den Vertrag als Solidarschuldnerin mitunterzeichnet. Bei der Scheidung wurde mein Mann verpflichtet, die künftigen Kreditraten zu begleichen. Trotzdem verlangt nun die Bank von mir, dass ich die noch ausstehenden Raten bezahle. Mein Mann weigerte sich nämlich, zu bezahlen. Muss ich trotz des Gerichtsurteils für die Rückzahlung des Kredits einstehen?
Antwort: Ja. Im Scheidungsurteil wurde nur das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem früheren Ehemann geregelt. Für die Bank ist dieses Urteil nicht bindend, da sie nicht am Prozess beteiligt war. Weil Sie den Kreditvertrag damals als Solidarschuldnerin mitunterschrieben haben, haften Sie nun gegenüber der Bank genauso wie Ihr Ex-Mann. Solidarschuldnerschaft bedeutet nämlich, dass der Gläubiger (Bank) wählen kann, von welchem Schuldner er die Bezahlung der Forderung verlangt. Die Bank kann mit anderen Worten wählen, ob sie von Ihnen oder Ihrem Ehemann die Bezahlung der Kreditraten verlangt. Da Ihr Exmann freiwillig nichts mehr bezahlt, hat sich die Bank entschlossen, bei Ihnen die restlichen Kreditraten einzutreiben. Es bleibt Ihnen unter diesen Umständen nichts anderes übrig, als die Ratenzahlungen zu leisten. Das Scheidungsurteil ist für Sie aber nicht wertlos. Gestützt darauf haben Sie nämlich die Möglichkeit, die von Ihnen bezahlten Raten von Ihrem Ex-Mann zurückzuverlangen. Sollte er Ihrer Aufforderung nicht nachkommen, können Sie ihn betreiben. Hierzu müssen Sie ein Betreibungsbegehren ausfüllen und an das zuständige Betreibungsamt abschicken. Das Betreibungsbegehren können Sie im Internet unter www.betreibungsamt-ag.chherunterladen.
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