Quartierladen beschäftigt Kanton und Gericht

  12.12.2024 Wirtschaft

Anlieferungen werden detailliert geregelt

Der Denner im Robersten-Quartier ist zonenkonform, dies bestätigt der Kanton und stützt damit einen Entscheid des Stadtrates. Es wird aber auch festgehalten, dass sich die Betreiber des Ladens nicht immer an die Vorgaben gehalten haben.

Valentin Zumsteg

Der Denner an der L’Orsa-Strasse in Rheinfelden ist im Quartier beliebt und gut frequentiert. Trotzdem beschäftigt er seit einigen Jahren den Stadtrat, den Kanton und das Gericht. Der Grund: Es gab immer wieder Reklamationen von Anwohnern. Streitpunkte waren und sind dabei die Zonenkonformität, der Betrieb des Denners am Sonntag, die Anlieferung sowie die Parkierung. Seit Frühjahr 2023 verzichten die Betreiber des Ladens auf die Öffnungszeiten am Sonntag, mittlerweile ist auch die Parkplatzsituation angepasst worden. Trotzdem ist die Sache noch nicht ausgestanden.

Zonenkonform, wenn Vorgaben eingehalten werden
Kürzlich musste sich der Kanton mit der Angelegenheit auseinandersetzen: «Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (DBVU) des Kantons Aargau hat in einem Entscheid Mitte November festgehalten, dass der Verkaufsladen zonenkonform ist, soweit die mit der Bewilligung genehmigte Parkierung und Anlieferung eingehalten werden», erklärt der Rheinfelder Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage der NFZ. Das Departement stütze damit den Entscheid des Stadtrates, den dieser Ende November 2023 gefällt hatte.

Die Sache ist aber noch nicht rechtskräftig und kann vor Verwaltungsgericht angefochten werden.

«In seinem Entscheid hat das DBVU auch festgehalten, dass die Geschäftsführenden des Ladens in der Vergangenheit die Schranken, welche ihnen mit der Baubewilligung und dem integrierten Betriebskonzept auferlegt wurden, nicht immer eingehalten haben», so Erdin. Der Stadtrat sei deshalb von Aarau aufgefordert worden, für die Durchsetzung der Einhaltung der rechtskräftigen Baubewilligung besorgt zu sein. Dazu erklärt Erdin: «Der Stadtrat muss die rechtskräftige Baubewilligung vom 29. Januar 2018 durchsetzen, da sich die Betreiberin nicht an das darin festgelegte Anlieferungsregime hält, trotz mehrfacher Aufforderung. Hierzu hat der Stadtrat eine Verfügung erlassen, welche die Ladenbetreiberin vor Verwaltungsgericht angefochten hat. Dieses Verfahren ist hängig.» Er betont gleichzeitig: «Der Stadtrat hat stets die Haltung vertreten, dass der Verkaufsladen zonenkonform ist, soweit die Baubewilligung und das Betriebskonzept eingehalten werden.»

Anlieferzeiten sollen erweitert werden
Aktuell ist im Zusammenhang mit dem Denner im Robersten-Quartier ein weiteres Baugesuch am Laufen. Dabei geht es um eine Anpassung des Betriebskonzepts mit Erweiterung der Anlieferzeiten. Diese Zeiten sind im Baugesuch, das noch bis am 16. Januar im Stadtbauamt öffentlich eingesehen werden kann, detailliert aufgelistet. Es ist genau definiert, wie oft und in welchem Zeitrahmen die verschiedenen Waren geliefert werden dürfen.

Dieser Detaillierungsgrad hat teilweise für Verwunderung gesorgt. «Will man das für das Quartier wertvolle Geschäft einfach kaputt machen oder was ist der wirkliche Grund für ein solches Vorgehen?», fragte der ehemalige Rheinfelder Bauverwalter Christian Singer in einem Leserbrief in der NFZ vom vergangenen Dienstag. Und: «Muss die Gemeinde als Baubewilligungsbehörde so einen Unsinn mitmachen oder wer will das?»


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