Nach Masernausbruch in Asylunterkunft Laufenburg: Quarantänemassnahmen wurden aufgehoben
10.12.2024 LaufenburgSeit es Mitte November 2024 in der Notunterkunft Laufenburg zu einem Masernfall gekommen ist, hat der Kantonsärztliche Dienst bei 68 Personen eine Quarantäne zur Eindämmung der Krankheit verfügt sowie weitere Massnahmen wie Blutuntersuchungen angeordnet. Am 10. Dezember um 08 Uhr endet die Quarantäne für die letzten drei Geflüchteten, die in der Asylunterkunft untergebracht sind. Weitere Masernerkrankungen sind in der Asylunterkunft nicht aufgetreten.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Betreuungsteam der Unterkunft galt eine Quarantäne von 21 Tagen. Bei allen Personen wurde der Immunstatus geklärt, entweder durch Impfnachweis oder mit einer Antikörpermessung im Blut. Die Kosten dafür übernahm der Kantonale Sozialdienst. So konnte die grosse Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner bereits früher aus der Quarantäne entlassen werden. Am Morgen des 10. Dezember 2024 konnten die letzten drei der insgesamt 45 Personen aus der Asylunterkunft wieder aus der Quarantäne entlassen werden. Diese Massnahmen waren nötig, weil Masern hochansteckend sind und Erkrankte bereits vor Auftreten der Symptome ansteckend sind. Die beiden hospitalisierten Kinder konnten mittlerweile das Spital verlassen und in die Unterkunft zurückkehren. Es konnte nur bei einem Kind akute Masern nachgewiesen werden; das andere Kind litt unter einer anderen akuten Fieberkrankheit.
Unter der Leitung der Kantonsärztin Dr. med. Claudine Mathieu Thiébaud erfolgte nach dem Masernausbruch eine Umgebungsabklärung, um allfällige zusätzliche Ausbrüche zu entdecken und weitere Quarantänemassnahmen auszusprechen. Dabei hat der Kantonsärztliche Dienst jene Personen, die mit den kranken Kindern in Kontakt waren, testen lassen und bei weiteren Personen eine Quarantäne verfügt. Weitere Masernerkrankungen konnten dabei in der Asylunterkunft nicht festgestellt werden. Anfang Dezember ist in der Region Laufenburg ein weiterer Masernfall aufgetreten. Bei der betroffenen Person handelt es sich weder um eine Bewohnerin oder einen Bewohner der Asylunterkunft noch um ein Mitglied des Betreuungsteams. Ob der Masernfall eine Verbindung zum Masernfall in der Asylunterkunft aufweist, klärt der Kantonsärztliche Dienst zurzeit ab.
Kantonsärztin dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz
Kantonsärztin Dr. med. Claudine Mathieu Thiébaud dankt allen involvierten Personen für ihren Einsatz zur Eindämmung des Masernausbruchs. Es sind dies Mitarbeitende des Kantonalen Sozialdiensts, der Securitas AG, des Kantonsärztlichen Diensts sowie das medizinische Personal der Kantonsspital Aarau AG (KSA) und der Gesundheitszentrum Fricktal AG (GZF, Spital Laufenburg). Sie haben dazu beigetragen, dass sich die ansteckende Krankheit nicht weiterverbreitet und der Betrieb der Asylunterkunft Laufenburg aufrechterhalten werden konnte.