Lärmschutz auf der Autobahn A3: Astra legt Projekt auch in Frick öffentlich auf

  22.08.2024 Frick

Astra legt Projekt auch in Frick öffentlich auf

Das Bundesamt für Strassen Astra plant auf dem Abschnitt Rheinfelden-Frick Unterhaltsmassnahmen, die in Münchwilen und Stein zusätzliche Lärmschutzwände beinhalten. Gegenüber dem heutigen Zustand ist auf dem ganzen Abschnitt der Einbau eines lärmreduzierten Belags geplant. Dabei soll jedoch auf einen Flüsterbelag verzichtet werden. Weil nach Auffassung des Astra der Belagswechsel eine reine Unterhaltsmassnahme darstellt, wurde auf eine öffentliche Auflage dieses Projektteils verzichtet. Damit war es den Anwohnenden, wie auch den Anrainergemeinden verwehrt, sich gegen die Wahl des Belags zur Wehr zu setzen. Der Gemeinderat von Frick erhob deshalb zuerst beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek Einsprache. Gegen den Entscheid, mit dem die Einsprache abgewiesen wurde, erhob der Gemeinderat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 18. Juni 2024 ab. Begründet wird die Abweisung damit, dass mit den geplanten Unterhaltsarbeiten keine Sanierung bzw. keine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands im Sinne der Lärmschutzverordnung verbunden sei. Das steht im klaren Gegensatz zur Tatsache, dass im Lärmgutachten des Bauprojekts festgestellt wird, es sei zur Einhaltung der rechtlichen Lärmschutzvorgaben erforderlich, einen lärmreduzierten Belag einzubauen. Der Gemeinderat erwog, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Astra teilte der Gemeinde inzwischen überraschenderweise mit, für den Unterhaltsabschnitt Rheinfelden-Frick ein Lärmschutzprojekt inklusive allfälliger Erleichterungen auszuarbeiten. Das Projekt werde anschliessend, wie vom Gemeinderat gefordert, auch in Frick öffentlich aufgelegt. Damit habe die Gemeinde die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, sofern sie Einwände gegen das Projekt habe oder weitergehende Lärmschutzmassnahmen im Bereich ihres Gemeindegebiets fordere. Dies steht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Mit der öffentlichen Auflage eines Lärmschutzprojekts wird dem Hauptbegehren der Gemeinde vollständig entsprochen. Ein Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht ist damit nicht nötig. Für den Gemeinderat ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Verkehrslärm wichtig.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass der Einbau eines Flüsterbelags im Vergleich zum vorgesehenen Belag ein intaktes Kosten-Nutzenverhältnis aufweist. Der Gemeinderat wird sich im Rahmen der bevorstehenden Projektauflage für einen deutlich leiseren Drainbelag einsetzen, um so eine spürbare Reduktion des Autobahnlärms für die Bevölkerung erreichen zu können. (mgt)


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