Höhere Entschädigung für Grossräte
24.10.2024 AargauBericht aus dem Grossen Rat
Nach einem intensiven Wahlkampf trafen sich die Grossrätinnen und Grossräte das erste Mal nach den Wahlen zur Grossratssitzung. Um den Austausch untereinander zu fördern, fand zu Beginn der Sitzung ein «Nach-Wahl-Kaffee» statt. Anschliessend wählte der Gros se Rat ein neues Mitglied für den Fachbereich Klassik in das Aargauer Kuratorium. Ebenfalls zu wählen war eine ausserordentliche Stellvertretung für das Bezirksgericht Rheinfelden. Nachdem Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab krankheitsbedingt ausfällt, hat der Grosse Rat den bereits auf die neue Amtsperiode gewählten, ordentlichen Gerichtspräsidenten für das Bezirksgericht Rheinfelden, Matthias Meier, als ausserordentliche Stellvertretung bis im Januar 2025 gewählt.
Als erste richtige Amtshandlung erhöhte sich der Grosse Rat direkt nach den Wahlen die eigene Entschädigung. Die Grundentschädigung wurde von 4000 auf 5000 Franken erhöht. Ebenfalls wurden die Sitzungsgelder angepasst; neu erhalten Grossräte für Sitzungen bis zu zwei Stunden 160 Franken, danach für jede weitere Stunde 80 Franken. Diese Entschädigung beinhaltet die Vorbereitung der Geschäfte und Voten. Gegen die Erhöhung haben sich einzig die SVP und einige wenige Exponenten der FDP gewehrt, alle anderen Parteien haben der Erhöhung vorbehaltlos zugestimmt. Künftig wird ein Grossrat so eine durchschnittliche Erhöhung von 3600 Franken und eine durchschnittliche Gesamtentschädigung von 13 600 – 15 100 Franken pro Jahr erhalten.
Den ganzen restlichen Tag beschäftigte sich der Grosse Rat mit der Bildung. In einer Monsterdebatte beriet er den Entwurf zum neuen Schulgesetz, das in erster Lesung einer Totalrevision unterzogen wurde. Alleine die Botschaft umfasste 146 Seiten, die Synopse (Gesetzestext) Mittelschulgesetz mit den diversen Anträgen 48 Seiten und die Synopse des Volksschulgesetzes 107 Seiten. An der vergangenen Sitzung konnten aufgrund der Fülle der Anträge und Voten erst 100 von über 130 Paragrafen des Volksschulgesetzes beraten werden. Zu diesen Paragrafen alleine wurden rund 41 Anträge gestellt. Es erstaunt daher nicht, dass das Geschäft nicht zu Ende beraten werden konnte. Diese Monsterdebatte zeigte eindrücklich, dass das Thema Schule ein emotionales Thema ist und plötzlich jeder zum Bildungspolitiker mutiert und mitreden möchte. Und obwohl die Kommission Bildung, Kultur und Sport das Geschäft in acht Halbtagessitzungen à vier Stunden bereits intensiv vorberaten hatte, wurde die Kommissionsdebatte im Grossen Rat wiederholt und es wurden zahlreiche Anträge nochmals gestellt oder gar neue Anträge eingereicht. Wer nun denkt, dass sich die Volksschule künftig massiv verändern wird, der irrt. Es wurden keine grossen Änderungen genehmigt, so dass zu erwarten ist, dass vorläufig alles beim Alten bleiben wird – wobei der Grosse Rat das Geschäft an einer der nächsten Sitzungen zuerst fertig beraten und genehmigen muss.