Glasfaser-Sabotage: Junger Mann muss in Haft bleiben
09.01.2025 BrennpunktEin 19-Jähriger, der im Zusammenhang mit den Sabotageakten am Rheinfelder Glasfaser-Netz sowie weiterer Delikte verhaftet worden ist, bleibt in U-Haft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Beschuldigten abgewiesen.
Valentin Zumsteg
Es sind happige Vorwürfe, um die es in diesem Fall geht: Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wirft einem 19-Jährigen unter anderem vor, Kinderpornografie gekauft und besessen sowie eine Webplattform zum Verkauf von Kinderpornografie entwickelt und aufgebaut zu haben. Darüber hinaus bestehe der Verdacht auf diverse weitere Delikte, darunter mehrfacher Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache teilweise qualifizierte Sachbeschädigung, mehrfache versuchte Erpressung, mehrfache (teilweise versuchte) Brandstiftung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und Datenbeschädigung.
Versuchte Zugentgleisung, geplanter Anschlag auf Starkstromleitung
Das alles geht aus einem Urteil des Bundesgerichts vom 16. Dezember 2024 hervor. Darin ist auch die Rede von einer versuchten Zugentgleisung mit einem «Hemmschuh» sowie einem geplanten Anschlag auf eine Starkstromleitung. «Das sind schwerwiegende Vorwürfe», sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft, gegenüber der NFZ. Er bestätigt einen Bericht der Aargauer Zeitung, dass es in diesem Verfahren auch um die Sabotageakte am Rheinfelder Glasfasernetz geht. Am 24., 26. und 28. Dezember 2023 sind an zwei Standorten mehrfach Glasfaserkabel zerschnitten worden. Anfang Mai 2024 verhaftete die Polizei in diesem Zusammenhang vier Männer (die NFZ berichtete). Zwei davon sind mittlerweile freigekommen, zwei sind noch in Untersuchungshaft, wie Adrian Schuler schildert.
Der 19-jährige Beschuldigte hat ein Haftentlassungsgesuch gestellt, das vom Aargauer Zwangsmassnahmengericht im September 2024 abgewiesen worden war. Diesen Entscheid bestätigte das Obergericht im Oktober. Deshalb gelangte er mit einer Beschwerde an das Bundesgericht. Er erklärte sich darin bereit, gewisse Massnahmen in Kauf zu nehmen, wenn er frei käme. So zum Beispiel ein Kontaktverbot mit den übrigen Mitbeschuldigten, die Installation von Überwachungssoftware auf seinen EDV-Geräten und seinem Mobiltelefon sowie die Auflage, weiterhin bei seinen Eltern zu wohnen.
Der 19-Jährige bestreitet den dringenden Tatverdacht vor Bundesgericht nicht. Er kritisiert aber die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachte Kollusions- und Wiederholungsgefahr. Die Vorinstanz sieht das anders und weist darauf hin, dass er mehrere Vortaten begangen habe. So sei er im März 2021 durch die Jugendstaatsanwaltschaft verurteilt worden, unter anderem wegen Verbreitung harter Pornografie, Verbreitung von Pornografie an eine unter 16-jährige Person sowie wegen sexueller Nötigung. Ein Kurzgutachten bejaht die Rückfallgefahr: Es bestehe ein hohes Risiko für Straftaten, die den Anlasstaten ähnlich seien, einschliesslich (Einbruch)-Diebstahl, Sachbeschädigung, Cyberkriminalität, Erpressung, Brandstiftung und Sabotageakte. Im Erwachsenenalter habe sich keine Besserung abgezeichnet, wird weiter festgehalten. Im Gegenteil: Die Kadenz der Straftaten habe sich erhöht und die von destruktiven Aggressionen getriebene Kleingruppe habe mutmasslich auch nicht davor zurückgeschreckt, gravierende Straftaten mit einem eindeutigen Gewaltbezug zu begehen. «Die Vorwürfe wiesen auf starke Aggressionsgefühle, eine ausgeprägte Gewaltneigung und eine hochgradige Gleichgültigkeit gegenüber wichtigen Rechtsgütern Dritter hin», wird die Vorinstanz zitiert.
«Wiederholungsgefahr zu Recht bejaht»
Das Aargauer Obergericht hat eine Rückfallgefahr und eine erhebliche unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erkannt.
Dies wird vom Bundesgericht gestützt. «Die Vorinstanz hat den besonderen Haftgrund der einfachen Wiederholungsgefahr zu Recht bejaht», hält das Bundesgericht fest. Es weist die Beschwerde des Beschuldigten daher ab. Dieser muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben.
Gemäss Adrian Schuler wird es voraussichtlich in den kommenden Monaten zur Anklageerhebung kommen. Er rechnet damit, dass die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden in diesem Jahr durchgeführt werden kann.