Geld soll zurück an die Bevölkerung
07.11.2024 AargauBericht aus dem Grossen Rat
Pünktlich um 10 Uhr begann die Grossratssitzung. Von den 140 Grossratsmitgliedern waren jedoch nur 132 anwesend. Zunächst wurden Benjamin Engeli aus Unterentfelden als neues Mitglied des Kuratoriums und Matthias Meier aus Rheinfelden als ausserordentlicher Stellvertreter der Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden in Pflicht genommen.
Kontrovers wurde ein Postulat der FDP-Fraktion diskutiert, bei dem es darum ging, dass der Kanton der Bevölkerung die Überschüsse der Kantonsrechnung jeweils zurückerstatten soll. Der Vorstoss gründet darauf, dass in den vergangenen Jahren jeweils die Jahresrechnung deutlich besser ausfiel, als dies budgetiert war und entsprechend die Bürger mehr Steuern bezahlten, als sie als Leistung erhalten haben. Die Ratslinke wehrte sich gegen die Rückvergütung, da sie lieber in verschiedenen Bereichen mehr Gelder investieren würde. Schliesslich setzte sich Mitte-Rechts mit 94 zu 33 Stimmen durch und das Postulat wurde an den Regierungsrat überwiesen. Bereits vor zwei Wochen hat der Grosse Rat über die Totalrevision des Schulgesetzes debattiert. Über 40 Jahre alt ist die jetzige Fassung des Gesetzes, 46 Teilrevisionen haben ihre Spuren in den Paragraphen hinterlassen, Gesetzesartikel wurden gestrichen und umformuliert, geändert und erweitert. Kurz: Die Lesbarkeit und Struktur hat gelitten. Die neuen Gesetze werden sprachlich an die heutige Zeit angepasst und die darin enthaltenen Regelungen gemäss den neueren Entwicklungen und der Rechtsprechung ausgestaltet. So werden verschiedene Anliegen aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen aufgenommen, auftragsgemäss und zielgerichtet umgesetzt und entsprechend in neue gesetzliche Grundlagen gegossen. Dennoch soll mit den Neuerungen Mass gehalten werden. Da geht es zum Beispiel um Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Ein Absatz im neuen Schulgesetz fordert die Zustimmung der Eltern für solche Aufnahmen bei Schulanlässen. Eine Minderheit der Kommission möchte diesen Absatz ganz streichen. Das Parlament lehnt diesen Minderheitsantrag mit einer Gegenstimme klar ab. Es bedarf somit weiterhin der Zustimmung der Eltern für solche Aufnahmen. Oder Kinder an Privatschulen müssen nicht den gleichen schulärztlichen Dienst besuchen wie Schülerinnen und Schüler von öffentlichen Schulen. Das hat der Grosse Rat mit 62:60 Stimmen entschieden. Eine Minderheit der Kommission BKS (Bildung, Kultur und Sport) fordert, dass der Grosse Rat über die Durchführung von Pilotprojekten an den Schulen, die von kantonalen Regelungen abweichen, informiert wird. Dies sorge nur für zusätzliche Bürokratie, finden die meisten Sprechenden von rechts bis links. Das sieht auch eine Mehrheit des Parlaments so. Der Minderheitsantrag wird abgelehnt. Der Regierungsrat muss jetzt die Prüfungsanträge abklären. Das überarbeitete Schulgesetz wir dann in der 2. Beratung zu einem späteren Zeitpunkt im Grossen Rat beschlossen.
Zum Schluss des Tages hat FDP-Grossrätin Sabina Freiermuth in einer Motion die f lächendeckende Einführung von Förderklassen gefordert und damit eigentlich die Abkehr von der sogenannten integrativen Schule. Eine lange Diskussion war die Folge. Schliesslich lehnte das Parlament die Motion ab, mit 75 zu 53 Stimmen.
KOMMENTAR
Überschaubare Auswirkungen
Die Totalrevision des Schulgesetzes betrifft im Wesentlichen folgende Themen: Verbindlichere Zusammenarbeit der Gemeinden. Eintrag von Absenzen in Zwischenberichten und Zeugnissen. Schule im digitalen Wandel, inklusive Bildungs-Identität.
Sprach- und Kulturaustausch. Datenschutz. Rechtsschutz. Entscheid Sonderschulung und ausnahmsweise Kostengutsprache bei Schulung in einer Privatschule in besonderen Einzelfällen. Die finanziellen und personellen Auswirkungen der Totalrevision des Schulgesetzes bleiben überschaubar. Sie konzentrieren sich weitgehend auf die Änderung der Zuständigkeit von den Gemeinden zum Kanton bei der Sonderschulzuweisung. Dadurch können die Gemeinden von komplexen Entscheiden entlastet werden. Von den übrigen Neuerungen basieren einige auf nicht zwingenden Regelungen und werden deshalb nur insoweit Kostenfolgen haben, wenn bei einer Umsetzung später auch tatsächlich Kredite gesprochen werden.
ALEX REIMANN, WÖLFLINSWIL