Förderprogramm Energie zeitlich begrenzen

  25.10.2024 Aargau

Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung stimmt dem Verpflichtungskredit für die neue Etappe des Förderprogramms Energie grundsätzlich zu. Da die allfälligen Auswirkungen der Sparvorschläge des Bundesrats auf die Beiträge des Bundes an die Gebäudeprogramme der Kantone noch unklar sind, schlägt die Kommission UBV dem Grossen Rat vor, die neue Etappe des Förderprogramms Energie auf zwei Jahre zu beschränken. (nfz)


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