Eine gute Ausgangslage

  23.01.2025 Kaisten

Gemeinderats-Ersatzwahl in Kaisten im Mai

Oliver Brem, bisher Vizeammann in Kaisten, stellt sich bei der Ersatzwahl am 18. Mai als Gemeindeammann zur Verfügung. Als Vizeammann kandidieren mit Raphael Lemblé und Willy Burkhalter gleich zwei bisherige Ratsmitglieder. Diese Auswahl-Ausgangslage wurde im Gemeinderat so entschieden.

Susanne Hörth

Noch bevor im Herbst die Gesamterneuerungswahlen für die neue Amtsperiode 2026/2029 durchgeführt werden, findet in Kaisten am 18. Mai eine Gemeinderats-Ersatzwahl für den Rest der noch bis Ende Jahr dauernden Legislatur statt. Grund dafür ist der Tod von Gemeindeammann Arpad Major am 10. Oktober 2024. Vizeammann Oliver Brem übernahm von Beginn an, unterstützt durch seine drei Ratskollegen, die Aufgaben des verstorbenen Ammanns. «Ich bin mir der Verantwortung als Vize bewusst und sehe es auch als meine Pflicht an, das Schiff nicht zu verlassen, sondern Verantwortung zu übernehmen», betont er.

Auswahl beim Vizeammann
Wird Oliver Brem Gemeindeammann, so muss auch das Amt des Vizeammanns neu besetzt werden. Hierfür stellen sich die bisherigen Ratsmitglieder Willy Burkhalter und Raphael Lemblé zur Verfügung. Die Ausgangslage mit dieser Auswahl hat das Ratsgremium mit Oliver Brem, Willy Burkhalter, Raphael Lemblé und Stephan Wiestner gemeinsam entschieden. «Wir sind klar der Meinung, dass dies die weitere Zusammenarbeit im Rat überhaupt nicht erschwert oder es irgendwie schlechte Stimmung geben wird», betont Oliver Brem.

Andere Gemeinden müssten händeringend nach Kandidatinnen und Kandidaten suchen. «Wir haben die Auswahl, nicht nur bei der Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes, sondern auch bei der Wahl des Vizeammanns. Ein weiterer Beweis, dass unser Dorf lebt.» Eine Auswahl hat das Kaister Stimmvolk auch für den freien Sitz im Gemeinderat. Dafür bewerben sich aktuell gleich vier Personen. Es sind dies Robert Augat, Manuela Merkofer, Sabrina Winter und Kevin Fischer (die NFZ berichtete).

Die Anmeldefrist für weitere Kandidaturen dauert noch bis 4. April, 12 Uhr, teilt die Gemeinde mit. Ebenso, dass bei der Wahl des Gemeinderates, Gemeindeammanns sowie des Vizeammanns eine stille Wahl nach §30a nicht möglich ist. Ein erster Wahlgang an der Urne findet auf jeden Fall statt.


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