Dritter Verkaufssonntag, Noten und Familienzulagen
06.03.2025 AargauBericht aus dem Grossen Rat
An der dritten Grossratssitzung der neuen Legislaturperiode waren Geschäfte zur Einführung der Möglichkeit eines dritten Verkaufssonntags, mehr Platz für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales in Brugg, die Einführung einer Notenpflicht und die Erhöhung der Familienzulagen traktandiert.
Beginnend am Vormittag wurde eine Gesetzesanpassung diskutiert, welche es den Gemeinden ermöglichen soll, in eigener Kompetenz einen dritten Verkaufssonntag pro Jahr festzulegen. Kritik an der Gesetzesänderung gab es aus religiösen und linken Kreisen. Der Sonntag sei perfekt, um die Work-Life-Balance in unserer rastlosen Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Zum Schluss der Debatte wurde der dritte Sonntag trotz Gegenwehr mit 86 gegen 39 Stimmen angenommen.
Die kantonale Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) mit Hauptstandort in Brugg benötigt mehr Schulraum. Aus betrieblicher Sicht wäre die Bereitstellung von zusätzlichem Schulraum in Brugg die geeignetste Übergangslösung bis langfristige Anlagen realisiert werden können. Daher wurde unter anderem die Errichtung eines Provisoriums auf dem Gelände des Hauptstandorts an der Baslerstrasse gründlich geprüft. Aufgrund der fehlenden Baubewilligung und des hohen Einsprachenrisikos musste dieser Ansatz jedoch verworfen werden. Als Lösung bietet sich das Hünerwadelhaus in Lenzburg an. Dabei handelt es sich um ein ehemaliges KV-Schulhaus, welches bereit ist, die Schule schnell aufzunehmen. Der einzige Mangel der Schulanlage ist die fehlende Turnhalle.
Noch vor dem Mittag startete die Behandlung von drei Vorstössen zur Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern an der Volksschule. Der erste Vorstoss fordert eine Notenpflicht ab der 3. Klasse. Der zweite Vorstoss verlangt die Vereinheitlichung von Beurteilungsund Bewertungsgrössen im ersten Zyklus (Kindergarten bis 2. Klasse), und der dritte Vorstoss fordert im Jahreszeugnis eine Erweiterung: Durch ergänzende Beilagen sollen die Leistungen unterstrichen werden. Aufgrund der emotionalen und sehr wortreich geführten Debatte musste diese nach der Mittagspause fortgesetzt werden. Nach intensiven Diskussionen hat sich der Grosse Rat entgegen dem Regierungsrat für die Einführung einer Notenpflicht ab der 3. Klasse ausgesprochen und die beiden anderen Vorstösse als Postulate überwiesen.
Am Nachmittag wurde nach der intensiven Debatte um Noten noch über die Familienzulagen diskutiert. Die SP, GLP und Grünen sprechen sich für eine Erhöhung um 25 Franken aus. Die Mitte, FDP und SVP votieren für eine Erhöhung um 10 Franken, dies insbesondere, weil die Kosten auch durch das Gewerbe und schlussendlich die Arbeitnehmer mitgetragen werden müssen. Nach einer kurzen Debatte werden diese mit der Abstimmung um 10 Franken erhöht. Im Anschluss wurden noch diverse beantwortete Interpellationen durch den Rat abgehandelt.
Einführung der Notenpflicht ab der dritten Klasse ist angezeigt
Die Einführung der Notenpflicht in promotionswirksamen Fächern ab der 3. Klasse in der Volksschule ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Klare, numerische Bewertungen ermöglichen es den Eltern, die schulischen Leistungen ihrer Kinder objektiv einzuschätzen. Noten bieten eine nachvollziehbare Grundlage, um Stärken und Schwächen zu erkennen und gezielt zu fördern. Zudem sind Noten weniger interpretationsanfällig als verbale Beurteilungen – während ein Text durch kleine Anpassungen in seiner Aussage verändert werden kann, bleiben Zahlen klar und eindeutig. Dies schafft Verlässlichkeit und reduziert potenzielle Streitfälle. Die Notenpflicht sorgt somit für ein gerechteres und transparenteres Bewertungssystem und stärkt das Vertrauen in die Schule. Auch dazu beitragen wird die Vereinheitlichung der Beurteilungs- und Bewertungsgrössen im Kindergarten sowie der 1. und 2. Klasse.
BRUNO TÜSCHER, MÜNCHWILEN