Frick wächst – und mit ihm der Verkehr
23.01.2020 FrickAm Dienstagabend wurde der interessierten Bevölkerung im Mehrzweckgebäude Racht der überarbeitete Gestaltungsplan für das Gebiet Blaie vorgestellt. Dem Wohlwollen gegenüber der Planung stand die Sorge um die Verkehrssituation gegenüber.
Simone Rufli
Rund 30 Interessierte versammelten sich am Dienstagabend im Theoriesaal des Mehrzweckgebäudes Racht und folgten der Präsentation des überarbeiteten Gestaltungsplans Blaie durch Gemeindeammann Daniel Suter, Raumplaner Balthasar Marx und Fachgutachter Philipp Husistein. Der Gestaltungsplan für das Gebiet im Winkel zwischen Schulstrasse und Dammstrasse gegenüber der Schulanlage Ebnet wurde nach der ersten Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung aufgrund von kritischen Rückmeldungen aus der Nachbarschaft und weiteren Teilen der Bevölkerung seit dem Frühjahr 2018 unter Beteiligung von Grundeigentümerin, Planer und Gemeinde überarbeitet. Im zweiten Anlauf beschränkt sich die Planung nun auf das Areal westlich der Materialseilbahn. Auf das ursprüngliche Gesamtkonzept Blaie/ Zwidelle wurde verzichtet. Das Richtprojekt ist präziser und verbindlicher in Bezug auf die Bebauung und Aussenraumgestaltung. Die Erschliessung der 100 bis 120 Wohneinheiten erfolgt zentral ab Blaieweg, der wie bis anhin mit der Einschränkung Zubringerdienst befahrbar sein soll und im Zuge der Bauarbeiten beidseitig um je einen halben Meter verbreitert wird. Parkiert wird in einer Einstellhalle unter den Wohnblöcken und dem gemeinschaftlichen Innenhof. Besucherparkplätze soll es oberirdisch entlang des Blaieweg geben.
Und wenn die Kanti kommt …
Die Gemeinde hat bei Sondernutzungsplanungen die Planungshoheit und vertritt die öffentlichen Interessen. «Dem Gemeinderat ist dabei die Sicherstellung einer hohen Qualität der späteren Überbauung wichtig», betonte Daniel Suter. Dazu gehört unter anderem die Anbindung des neuen Quartiers an die benachbarten Quartiere, den Bahnhof und das Zentrum – vor allem für Velos und Fussgänger. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sei davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der künftigen Bewohner den ÖV und die Velowegverbindung via Zwidelle ins Dorfzentrum nutzen werde, gab Suter zu bedenken. Ein Argument, das nicht alle im Raum zu überzeugen vermochte. Mehrfach wurde aus dem Publikum der Wunsch geäussert, der Gemeinderat solle sich zuerst um eine überregionale Lösung der Verkehrs- und Stauprobleme im Dorf bemühen, bevor weiterer Wohnraum erstellt werde. «Wenn dann auch noch die Kanti nach Frick kommen sollte, dann haben wir im Gebiet Blaie, Dammstrasse/Schulstrasse eine völlig unhaltbare Situation», war etwa zu hören. Die Fachleute ihrerseits verwiesen darauf, dass das Verkehrskonzept Bestandteil des Gestaltungsplans sei und der Gemeindeammann meinte: «Könnten wir Frick abreissen und auf der grünen Wiese neu bauen, würden wir manches anders planen.»
Hochwasserschutz auf gutem Weg
Mit dem Gestaltungsplan wird für das Gebiet eine Abweichung von der Grundordnung (geregelt in der Bauund Nutzungsordnung BNO) in Bezug auf die Anzahl Geschosse und die Gebäudeabstände möglich. Andererseits bringt ein Gestaltungsplan auch erhöhte Qualitätsanforderungen in Bereichen wie Gebäudeanordnung, Aussenraumgestaltung und Umweltanliegen mit sich. Durch die Nähe zur Strasse und Bahn werden Lärmschutzmassnahmen eingeplant. Aufgrund des Untergrundes (ehemaliger Abbaustandort) wurden Einschränkungen durch das Terrain, durch das Grundwasser und auch die Gefahr von Hochwasser im Bruggbach in die Planung einbezogen. Zum Hochwasserschutz konnte Bauverwalter Harri Widmer Erfreuliches berichten. «Das Vorprojekt für den Hochwasserschutz in den höher gelegenen Gemeinden oberhalb von Frick ist abgeschlossen. Alle Gemeinden haben ihre Mitfinanzierung zugesichert. Der Kanton wird als Bauherr auftreten.»
Gestaltungsplan Blaie, Mitwirkungsverfahren. Die Unterlagen mit Planungsbericht und Fachgutachten liegen noch bis zum 17. Februar 2020 in den Büros der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus in Frick öffentlich auf und können während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Eingaben zu den Entwürfen können von jedermann schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Die öffentliche Auflage mit Rechtsmittelmöglichkeiten findet nach der kantonalen Vorprüfung voraussichtlich im Sommer 2020 statt.