Mehr Sicherheit für Fussgänger
11.11.2021 FrickMassnahmen an der Schulstrasse in Frick
Die Schulstrasse in Frick wird täglich von knapp 9000 Fahrzeugen befahren. Die Gehwege entlang der Schulstrasse dienen als Schulwegverbindungen und werden von vielen Kindern täglich benutzt. Die Fussgänger-Querungsstellen an der Schulstrasse sind markiert und entsprechend signalisiert. Aufgrund des hohen Verkehrsauf kommens und der grossen Anzahl der Fussgängerquerungen besteht bei den Fussgänger-Querungsstellen an der Schulstrasse ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Der Gemeinderat und die zuständigen kantonalen Instanzen haben gemeinsam mit einem Ingenieurbüro konkrete Verbesserungen erarbeitet.
Um die Sicherheit für die querenden Fussgänger zu erhöhen, werden die Fussgängerstreifen noch diese Woche mit markierten Schutzinseln sowie «Biene-Maja-Leitpfosten» ausgerüstet, hält die Gemeinde in einer Medienmitteilung fest. Dabei soll vor allem die Schulwegsicherheit erhöht werden. Mit dieser Massnahme wird ein Warteraum in der Mitte der Strasse geschaffen, in dem Fussgänger nach dem Queren des ersten Fahrstreifens vor dem Verkehr geschützt sind. Durch ein zusätzliches Signal in der Mitte der Fahrbahn wird zudem die Erkennbarkeit der Querungsstelle verbessert. Im Rahmen der Projektausarbeitung wurde auch die Beleuchtung der fünf Fussgängerstreifen an der Schulstrasse überprüft. Die der Norm entsprechend ausgeleuchteten Fussgängerstreifen werden Mitte November mit einer markierten Schutzinsel ausgerüstet. Es sind dies der Fussgängerstreifen bei der Primarschule und bei der Oberstufe Ebnet. Bei den restlichen Fussgängersteifen müssen die Querungsstellen für die Ausführung der markierten Schutzinseln leicht verschoben werden (Schleppkurve LKW) und zusätzliche Strassenkandelaber versetzt, bzw. bestehende Kandelaber verschoben werden. Für diese Massnahmen werden die entsprechenden Budgetbeiträge im Jahr 2023 der Gemeinde eingestellt. Die Kosten werden nach dem üblichen Verteiler für bauliche Massnahmen im Innerortsbereich von Kantonsstrassen zwischen Kanton und Gemeinde aufgeteilt, wobei die Gemeinde rund die Hälfte der Kosten trägt. (mgt)