Für Drohnen braucht es eine Bewilligung
18.12.2015 Frick, Oberes Fricktal, Kriminalität, Politik, PolizeimeldungenDas bisherige Polizeireglement stammt aus dem Jahr 2010, als die verschiedenen Reglemente der einzelnen 21 Vertragsgemeinden aus dem oberen Fricktal vereinheitlicht wurden. Jetzt wurde das Polizeireglement angepasst und am Dienstag an einer Medienorientierung durch Polizeichef Werner Bertschi und Daniel Suter, Fricker Gemeindeammann und Präsident des Führungsausschusses der Polizei Oberes Fricktal, vorgestellt.
Drohnen bewilligungspflichtig
Das neue Polizeireglement berücksichtigt auch neuere Phänomene, wie beispielsweise Überflüge von Drohnen. «Bisher war das eine rechtsfreie Zone», sagte Suter. «Wer eine Drohne im überbauten Gebiet steigen lassen will, braucht künftig eine Bewilligung vom Gemeinderat», führte er aus. Dies regelt der Paragraf 7 im neuen Polizeireglement, in welchem es konkret heisst: «Veranstaltungen oder Handlungen, die durch übermässige Immissionen oder grosses Verkehrsaufkommen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören können, sind bewilligungspflichtig (Bsp. Open-Air, Motocross, Rennen mit Motorfahrzeugen, Modellfliegen inkl. Drohnen, Paintball, etc.).» Polizeichef Bertschi stellte klar: «Wir sind nicht gegen Drohnen, aber wenn ein Ärgernis entsteht, können wir einschreiten.» Eine Busse in diesem Fall würde 100 Franken betragen.
Neu ist auch, dass künftig gebüsst werden kann, wer behördliche Anordnungen und Vorladungen nicht befolgt. «Beispielsweise wenn der Gemeinderat anordnet, Wasser zu sparen, weil das Wasser knapp ist. Dies konnte er zwar bereits vorher anordnen, jetzt kann er aber auch büssen, wenn sich jemand nicht daran hält», illustrierte Suter. Neu kann der Gemeinderat eine erteilte Bewilligung auch wieder entziehen. Dies, wenn beispielsweise für eine Veranstaltung die Bedingungen nicht eingehalten werden. Keine rechtliche Grundlage gab es früher, wenn Personen in der Öffentlichkeit Ärger erregen, dabei zwar niemanden schlagen, aber die Leute anpöbeln. Nach dem neuen Reglement können diese künftig bestraft werden.
Mit dem neuen Polizeireglement wolle man keinen Disput hervorrufen, sondern klare Verhältnisse schaffen, meinte Suter. «Ziel ist es nicht, so viele Leute wie möglich zu büssen, sondern die Leute zu sensibilisieren», ergänzte Bertschi.
Mit der Anpassung des Polizeireglements wurde auch die Bussenliste überarbeitet und für die 21 Gemeinden vereinheitlicht. «Ziel war es, den administrativen Aufwand für die Polizei zu verringern und möglichst viele Bestimmungen im Polizeireglement mit Ordnungsbussen abhandeln zu können», erklärte Bertschi. Gleichzeitig wurden Bestimmungen, die bereits im übergeordneten Recht geregelt sind, aus dem Polizeireglement entfernt. Das neue Reglement wurde von den 21 Verbandsgemeinden genehmigt und tritt ab 1. Januar 2016 in Kraft.
Das neue Polizeireglement ist ab 1. Januar 2016 auf den Webseiten der Gemeinden sowie der Polizei Oberes Fricktal zu finden. Zu den 21 Vertragsgemeinden gehören: Bözen, Densbüren, Effingen, Eiken, Elfingen, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Herznach, Hornussen, Kaisten, Laufenburg, Mettauertal, Oberhof, Oeschgen, Schwaderloch, Sisseln, Ueken, Wittnau, Wölflinswil, Zeihen.