Schläger zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - die Hälfte davon bedingt

  16.05.2024 Kriminalität

Das Bezirksgericht Rheinfelden hat am Donnerstag einen 21-jährigen Italiener zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Hälfte davon wurde bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der junge Mann hatte im Januar 2023 in Kaiseraugst einen 57-Jährigen spitalreif geschlagen. Das Opfer benötigte mehrere Gesichtsoperationen und ein Implantant unter dem Auge. Das Gericht sprach den Schläger der versuchten schweren Körperverletzung für schuldig. Damit bleibt das Gericht deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren unbedingt verlangt hatte.

Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung - wie von der Staatsanwaltschaft erhoben - sprach das Gericht den Täter frei. Die Staatsanwältin hatte zudem eine Landverweisung von acht Jahren für den Italiener beantragt. Darauf verzichtet das Gericht.

Der 21-Jährige muss dem Opfer Schadenersatz von rund 1100 Franken sowie 12 000 Franken Genugtuung bezahlen.

Ausführlicher Bericht am Mittwoch in der NFZ.

 

 


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote