5,6 Millionen Franken netto zahlt das Fricktal
06.07.2023 Aargau, GemeindenIm Jahr 2024 erhalten 132 Gemeinden im Aargau Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von netto rund 95 Millionen Franken. Davon finanziert der Kanton gut 27 Millionen Franken, 67 Millionen werden durch 65 Gemeinden finanziert. Das Fricktal steuert insgesamt 13 Millionen Franken bei.
Walter Herzog
Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Finanzausgleich Beiträge, Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft leisten Abgaben.
Wie bereits in den Vorjahren fällt im Fricktal die Diskrepanz unter den Gemeinden auf. Während die Gemeinden Böztal und Möhlin zu den grössten Empfängern von Beiträgen gehören, befinden sich Kaiseraugst, Rheinfelden und Magden unter den Gemeinden mit den grössten Zahlungen. Mit insgesamt 13 Millionen Franken an Fricktaler Zahlungen und 7,3 Millionen an erhaltenen Beiträgen leistet das Fricktal netto einen Beitrag von 5,6 Millionen Franken an den Aargauer Finanzausgleich. Dies sind sogar 427000 Franken mehr, als ein Jahr zuvor.
Der vom Regierungsrat im April 2023 verabschiedete Wirkungsbericht zum Finanzausgleich hat unter anderem gezeigt, dass die Ausgleichszahlungen im Aargau stabil sind und sich nur langsam verändern. Ziel des Finanzausgleichs ist es, strukturelle Unterschiede auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite abzubauen. Solche Unterschiede verändern sich selten sprunghaft, weshalb eine relativ stabile Entwicklung der Ausgleichszahlungen zu erwarten ist. Die berechneten und den Gemeinden mitgeteilten Finanzausgleichszahlungen 2024 bestätigen dies: Die Zahl der Empfänger- und Zahlergemeinden sowie die umverteilten Summen bleiben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Für einzelne Gemeinden können die Unterschiede zwischen den Jahren grösser sein. Aber auch hier sind starke Schwankungen die Ausnahme: Bei 95 Gemeinden verändert sich die Zahlung gegenüber dem Vorjahr um weniger als 20 Franken pro Kopf, bei 75 Gemeinden um zwischen 20 und 50 Franken, und nur bei 27 Gemeinden beträgt die Veränderung mehr als 50 Franken pro Kopf.
Meist sind relativ ausgeprägte Mehr- oder Mindereinnahmen bei den Steuern dafür verantwortlich, dass es zu grösseren Veränderungen kommt.