Wallbach: Freispruch für Waffenladen-Besitzer

  25.01.2023 Brennpunkt, Rheinfelden, Wallbach

Er hatte eine schwerbewaffnete Bande in die Flucht geschlagen, die in sein Waffen-Geschäft beziehungsweise in sein Schlafzimmer eindringen wollte. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann für sein Handeln mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung zur Last. Jetzt hat ihn das Bezirksgericht Rheinfelden freigesprochen.

Ronny Wittenwiler

Sechs Kriminelle aus Frankreich kamen mitten in der Nacht. Mit Sturmhauben und schwerem Geschütz (unter anderem Kalaschnikow) wollten sie am 30. Oktober 2020 ein Wallbacher Waffengeschäft plündern. Ein Bandenmitglied versuchte gar in das Schlafzimmer des Besitzer-Ehepaares, das damals gleich oberhalb des Ladens wohnte, einzudringen. Die Ereignisse von damals schockierten. Bekanntgeworden ist auch die Brutalität, mit welcher die (mittlerweile gefasste) Bande in den Wochen und Monaten zuvor bei Einbrüchen in Waffengeschäfte vorgegangen sein soll. Es kam gar zu Geiselnahmen.

Vor Bezirksgericht sollte am Mittwoch allerdings eine andere Frage geklärt werden: Nämlich, ob der Waffenladenbesitzer in jener Nacht richtig gehandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft legt ihm «mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung» zur Last. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon ein halbes Jahr unbedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

So kam es zur Anklage
Nachdem der Beschuldigte die Bande zuerst verbal in die Flucht zu schlagen versuchte (erfolglos), und er zudem eine Person auf der Aussenseite neben dem Schlafzimmerfenster wahrgenommen hatte, gab er mit einem Gewehr einen Schuss gegen die Aussenwand ab. Die Bandenmitglieder haben dann zahlreiche Schüsse (insgesamt zirka zwanzig) gegen das Schlafzimmer und die Hausfassade des Beschuldigten abgefeuert. Der Beschuldigte selbst habe dann Schüsse (vier bis fünf) aus dem Schlafzimmerfenster abgefeuert.

Mutmasslich bei der Schussabgabe des Ladenbesitzers gegen die Aussenwand erlitt ein Bandenmitglied eine Verletzung am rechten Unterarm beziehungsweise Ellenbogen, musste operiert und hospitalisiert werden.

Die Staatsanwaltschaft hielt hierzu in ihrer Anklageschrift fest: «Auch bei den weiteren wissentlichen und willentlichen Schussabgaben des Beschuldigten in Richtung der beiden Personenwagen hat er eine schwere Verletzung sowie auch die Tötung von mehreren Personen zumindest billigend in Kauf genommen.» Bei Prozesseröffnung am Mittwochmorgen sagte der Beschuldigte, er habe danach immer wieder überlegt, was er in jener Nacht hätte anders machen können. «Ich sah keine andere Möglichkeit.» Keine andere Möglichkeit, als so zu handeln. Seine Frau, die als Zeugin aussagte, gab zu Protokoll: «Ohne Warnschuss wären sie ins Schlafzimmer reingekommen.» Beiden gehen die bedrohlichen Ereignisse von damals nach wie vor sehr nahe. Nach den Plädoyers am Nachmittag gab das Bezirksgericht sein Urteil bekannt: Der Mann wird von jeglicher Schuld und Strafe freigesprochen. Die Erleichterung bei ihm und den anwesenden Angehörigen war gross.

Weitere Berichterstattung am Freitag in der NFZ.


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