Gipf-Oberfrick: Die Swisscom steht sich selber im Weg
22.12.2022 Gipf-Oberfrick, WirtschaftDie Gegner einer 5G-Mobilfunkantenne an der Landstrasse in Gipf-Oberfrick haben auf überraschende Weise Zeit gewonnen. Weil sie baurechtliche Abstandsregeln verletzt, kann die Swisscom trotz kantonaler Bewilligung und abgewiesener Einwendungen derzeit nicht bauen.
Simone Rufli
Im Juli 2020 hat die Swisscom ein Baugesuch für den Neubau einer 5G-Mobilfunkanlage im Gewerbegebiet an der Landstrasse 92 (ausgangs Gipf-Oberfrick Richtung Wittnau) auf der Gemeindeverwaltung eingereicht. Gleichentags wurde das Gesuch der zuständigen Abteilung Baubewilligung des Kantons in Aarau zugestellt. Am 15. Oktober 2020 erfolgte die kantonale Zustimmung für den Antennenneubau. Am 16. November hat der Gemeinderat dann der Swisscom mitgeteilt, dass er das Baugesuch sistiert bis zum Vorliegen der definitiven Vollzugshilfe oder eines höchstrichterlichen Entscheids.
Am 23. Februar 2021 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die noch fehlende Vollzugshilfe erlassen, worauf hin die Swisscom den Gemeinderat aufforderte, das Gesuch weiterzubearbeiten. Dieser Aufforderung kam der Gemeinderat nach, die Swisscom lieferte weitere Unterlagen nach und am 30. Juni stimmte die kantonale Abteilung für Umwelt dem Antennenneubau zu. Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit zwischen dem 12. August und 13. September 2021. Gegen das Baugesuch ist am 10. September 2021 eine Einwendung eingegangen. Sie wurde von 353 Personen mitunterzeichnet.
Baurechtlichen Grund
Die Einwendenden machten gesundheitliche und umweltrechtliche Belange geltend, die allerdings in die Zuständigkeit des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt fallen. Dem Gemeinderat fehle die Kompetenz, so Gemeindeschreiber Urs Treier auf Anfrage, inhaltlich darüber zu befinden. Nachdem die Abteilung Umwelt das Baugesuch geprüft hatte, wies der Gemeinderat die Einwendungen folglich ab, zumal sich auch aus der geltenden Bau- und Nutzungsordnung (BNO) kein Hinderungsgrund ergab.
Dass die Swisscom trotz abgewiesener Einwendung und kantonaler Zustimmung nun dennoch nicht mit dem Bau der Antennenanlage beginnen kann, hat einen baurechtlichen Grund. Urs Treier: «Der 4-Meter-Abstand zur angrenzenden Parzelle wird nicht eingehalten.» Ginge es um eine private Liegenschaft, liesse sich das Manko wohl durch eine Auflage «heilen» und die Bewilligung ohne neues Gesuchsverfahren trotzdem erteilen. «Im Fall einer Mobilfunkantenne geht das aber nicht.» Und ein abweichender Standort wirke sich auf den Kreis der zur Einwendung Berechtigten aus.
Die Swisscom hat nun zwei Möglichkeiten: Sie kann gegen den Entscheid beim Regierungsrat Beschwerde führen oder von vorne beginnen. In diesem Fall muss das gesamte Baugesuchsverfahren noch einmal durchlaufen werden. Wie es weitergeht, werde sich im nächsten Jahr weisen, so Urs Treier.