Reservekraftwerk Birr nimmt wichtige Hürde
04.09.2022 Gemeinden, Wirtschaft, NordwestschweizMit dem Vertrag zwischen Bund und GE Gas Power zur Sicherstellung der Finanzierung ist der Grundstein für ein kurzfristig einsetzbares Reservekraftwerk mit einer Leistung von knapp 250 Megawatt gelegt. Angesichts der drohenden Strom- und Gas-Mangellage gilt es nun die nächsten Schritte auch seitens Kanton und Gemeinden einzuleiten, um rechtzeitig ein betriebsfähiges temporäres Kraftwerk mit hoher Akzeptanz zu realisieren. Insbesondere braucht es flankierende Massnahmen, um negative Auswirkungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Treibhauseffekte zu minimieren und eine Strategie, um den Standort Birr weiterzuentwickeln.
Jede dritte Kilowattstunde wird im Energiekanton Aargau produziert. Um das Risiko einer Strom- und Gas-Mangellage abzuwenden, hat der Kanton Verantwortung übernommen und bereits frühzeitig Hand geboten, um mögliche Standorte für ein Reservekraftwerk zu finden. Der Standort Birr verfügt dank den Platzverhältnissen, den ausreichenden Anbindungen an Gas-, Strom- und Schienennetze sowie lösungsorientierten Stakeholdern über ideale Voraussetzungen für ein thermisches Kraftwerk. So wurden die Gespräche zwischen Bund, Kanton Aargau und Gemeinde Birr sowie möglichen Betreibern mit der steigenden Gefährdung der Versorgungssicherheit intensiviert. Nun haben Bund und GE Gas Power
einen Vertrag unterschrieben, der ein kurzfristig einsetzbares Kraftwerk ermöglicht.
Ein Kraftwerk von nationalem Interesse erfordert nationale Regelungen
Acht mobile Gasturbinen werden auf dem Firmengelände von GE Gas Power in Birr als Reserve betriebsbereit gemacht. Sie leisten fast 250 Megawatt, was einem Viertel der Leistung des Kernkraftwerks Leibstadt oder 15 Mal der Leistung des Wasserkraftwerks Aarau entspricht. Damit stellen sie einen Grossteil der vom Bund am 17. August 2022 in Aussicht gestellten 300 Megawatt an kurzfristig realisierbarer zusätzlicher Leistung. Sie sind nebst der Wasserkraftreserve vital zur Gewährung der Versorgungssicherheit gegen Ende des Winters 2022/2023 und für die kommenden Winter. Um rechtzeitig einsatzbereit zu sein, müssen die Bewilligungsverfahren entsprechend beschleunigt sowie Umweltschutzbestimmungen für den Betrieb vorübergehend entschärft werden. Dies erfordert Anpassungen von Bundesgesetzen.
Standort Birr langfristig weiterentwickeln
Es ist umso wichtiger, den Einsatz des öl- oder gasbetriebenen Kraftwerks auf ein Minimum zu beschränken. Andere, stufengerechte Massnahmen wie Wnergiesparen sind vorgelagert auszuschöpfen. Die Anlage muss so gebaut und betrieben werden, dass möglichst wenig Immissionen (Lärm, Luft) entstehen. Es muss festgehalten werden, welche Grenzwerte zu jeder Zeit eingehalten sowie welche technisch und wirtschaftlich zumutbaren Absenkpfade realisiert werden müssen. Schlussendlich soll der Standort strategisch weiterentwickelt werden. Spätestens nach Ablauf des befristeten Vertrages 2026 soll eine reguläre Gasturbine mit 300 bis 400 Megawatt Leistung als Reservekraftwerk mit Multi-Fuel Modus (Öl, Gas, erneuerbare Treibstoffe) während 15 bis 20 Jahren einsatzbereit sein. Auch dazu möchte der Kanton Hand bieten. (mgt)