Diskotheken und Tanzlokale sind zu

  30.10.2020 Nachtleben

Coronavirus: Bundesrat verschärft Massnahmen

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Discos und Tanzlokale bis auf weiteres geschlossen sind. Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen.

SCHWEIZ. «Die Fallzahlen sowie die Anzahl Hospitalisationen nehmen drastisch zu», heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit. Der Bundesrat will die Ausbreitung von Covid-19 Infektionen eindämmen und die Überlastung der Intensivpf legestationen sowie des Gesundheitspersonals in den Spitälern verhindern. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 28. Oktober schweizweit geltende Massnahmen ergriffen, welche die Zahl der Kontakte unter den Menschen reduzieren. Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist seit gestern Donnerstag verboten. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.

Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden, sind Anlässe von Laien-Chören verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt. Hochschulen müssen ab Montag, 2. November, auf Fernunterricht umstellen. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt. Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. (mgt)


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