Kanton Aargau beteiligt sich am Startup-Unterstützungsprogramm des Bundes

  11.05.2020 Aargau

Der Regierungsrat hat das kantonale Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft angepasst. Landammann Markus Dieth: \"Der Regierungsrat überprüft seine Abfederungsmassnahmen laufend aufgrund der aktuellen Gegebenheiten, insbesondere den Entwicklungen auf Bundesebene. Wir stehen dabei in ständigem und konstruktivem Austausch mit politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern.\"
Innovative Startups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor der Wirtschaft. Bisher konnten sie aber im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie nur sehr eingeschränkt oder gar keine Unterstützung beim Bund beantragen. Der Bundesrat hat deshalb am 22. April 2020 – als Ergänzung zu den COVID-19-Krediten – spezifische Unterstützungsmassnahmen für Startups beschlossen, die ihren Geschäftsmodellen Rechnung tragen. Startups können bei Bedarf Kredite beantragen, für die der Bund zu 65 Prozent und die Kantone zu 35 Prozent bürgen.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2020 beschlossen, beim Startup-Unterstützungsprogramm des Bundes mitzumachen. Bezugsberechtigte Aargauer Startup-Unternehmen können ab heute Montag, 11. Mai 2020, über die Plattform covid19.easygov.swiss beim Kanton entsprechende
Gesuche stellen (www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen). Die Gesuche werden von der Abteilung Standortförderung (Aargau Services) geprüft. Nach dieser Beurteilung
entscheidet – im Auftrag des Bundes – die \"Bürgschaftsgenossenschaft OST-SÜD für KMU\" abschliessend über die Genehmigung. Sie ist auch für das Controlling zuständig. Das Unterstützungsprogramm für Startups ist bis 31. August 2020 befristet.
\"Startups spielen auch in der Aargauer Wirtschaft eine wichtige Rolle\", erklärt Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) die Bedeutung dieser Unterstützungsmassnahme: \"Sie sind Innovationstreiber und damit ein wichtiges Zukunftspotenzial der kantonalen Wirtschaft. Für Startups ist es schon in normalen Zeiten anspruchsvoll, die nötigen Investoren zu finden, um das Geschäft aufzubauen. Mit der Coronavirus-Krise ist es natürlich noch viel schwieriger geworden.\" Der Regierungsrat begrüsse deshalb das Startup-Programm des Bundesrates. Der Bund habe, unter Einbezug der Kantone, eine auf die spezielle Situation der Startups zugeschnittene Unterstützungsmassnahme geschaffen. \"Mit der Teilnahme an diesem Startup-Programm stellen wir die Koordination
und Synchronisation unserer kantonalen Massnahmen mit den Bundesmassnahmen sicher\", erklärt Volkswirtschaftsdirektor Hofmann.
Das Startup-Unterstützungsprogramm ist Bestandteil des umfassenden nationalen Massnahmenpakets des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie, welches ein Gesamtvolumen von über 60 Milliarden Franken aufweist. Ein namhafter – der Grösse und Struktur des Kantons entsprechender – Anteil dieser Mittel kommt der Aargauer Wirtschaft beziehungsweise der Aargauer Bevölkerung zugute.
Aargauer Banken haben bis Anfang Mai 2020 rund 870 Millionen Franken Kredite mit Bundesbürgschaften an Unternehmen im Kanton Aargau gewährt.
Das Amt für Arbeit und Wirtschaft (AWA) rechnet in den kommenden Monaten mit einem Höchststand von 12\'000 Gesuchen für Kurzarbeit beziehungsweise Auszahlungen von insgesamt 1,2 Milliarden Franken an Unternehmen im Kanton Aargau.
Bei der SVA Aargau sind bis Anfang Mai 2020 im Rahmen der Erwerbsersatzordnung rund 9\'200 Anmeldungen für Entschädigungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie eingegangen, rund 80 Prozent davon von Selbständigerwerbenden. Bisher wurden 7\'700 Gesuche bearbeitet beziehungsweise 12,5 Millionen Franken ausbezahlt. Die SVA Aargau geht von Zahlungen von bis zu 50 Millionen Franken aus.
Der Regierungsrat hat Mitte April 2020 ein kantonales Massnahmenpaket zur Unterstützung der unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie leidenden Aargauer Wirtschaft lanciert. Es ergänzt und verstärkt die auch im Aargau stark beanspruchte Bundeshilfe. \"Die Koordination und Abstimmung mit dem Hilfsprogramm des Bundes ist für den Regierungsrat sehr wichtig\", betont Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth: \"Wir setzen mit dem kantonalen Massnahmenpaket Steuergelder ein, die eine möglichst grosse Wirkung zugunsten der Wirtschaft, zugunsten der Aargauerinnen und Aargauer erzielen sollen. Es darf deshalb keine Doppelspurigkeiten geben.\" Das kantonale Massnahmenpaket umfasst drei Hauptmassnahmen: Sofortzahlungen für Selbständigerwerbende und Mikrounternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden; Kreditausfallgarantien für kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden; Härtefall-Leistungen für Unternehmen, für die eine höhere Direktzahlung oder eine weitergehende KMU-Kreditausfallgarantie erforderlich ist.
Für das kantonale Massnahmenpaket zur Unterstützung der Aargauer Wirtschaft beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit über 300 Millionen Franken; für die erste Phase ermächtigte die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) den Regierungsrat zur Freigabe von 150 Millionen Franken. Bis zum 8. Mai 2020 wurden rund 520 Gesuche für Unterstützung aus dem kantonalen Massnahmenpaket bearbeitet, 422 wurden bewilligt, im Gesamtumfang von rund 10 Millionen Franken (Massnahme Sofortzahlungen, 372 Gesuche bewilligt; Massnahme Kreditausfallgarantien, 44 Gesuche; Massnahme Härtefall-Leistungen, 6 Gesuche).
Im Konzept des Regierungsrates ist eine Anpassung und eine regelmässige Überprüfung des kantonalen Massnahmenpakets vorgesehen: Zum Beispiel aufgrund der ersten Erfahrungen bei der Umsetzung oder der Nachfrageentwicklung; miteinbezogen werden auch die weiteren Wirtschaftsbeschlüsse des Bundesrats. Weiter verändern sich durch die Entwicklung der Lage die Herausforderungen für die Unternehmen und damit auch ihre Bedürfnisse – zum Beispiel durch die schrittweise Lockerung der Schutzmassnahmen.
Der Regierungsrat hat am 6. Mai 2020 beschlossen, für die kantonalen Massnahmen die Berechtigungskriterien anzupassen. Neu können Unternehmen – in Ergänzung zur Bundeshilfe – kantonale Unterstützung beantragen, wenn sie die verfügbaren COVID-19-Bundeskreditbürgschaften mindestens zu 50 Prozent beansprucht haben (bisher 100 Prozent). \"Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele kleinere und mittelgrosse Aargauer Unternehmen fürs Erste die COVID-19-Bankbürgschaften des Bundes nicht voll ausgeschöpft hatten\", erläutert Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann, \"dies in der falschen Annahme, später noch eine Aufstockung beantragen
zu können.\" Mit der neuen 50-Prozent-Regelung könnten sie nun kantonale Massnahmen beantragen, um ihren zusätzlichen Liquiditätsbedarf abzudecken.
 


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