4 Jahre und 2 Monate für Laufenburger Brandstifter
06.12.2018 LaufenburgVerteidiger und Staatsanwaltschaft hatten sich schon vor dem Gerichtstermin geeinigt
Vor dem Bezirksgericht Laufenburg stand am Dienstagnachmittag jener junge Mann, der vor elf Monaten Feuer im Laufenburger «Schützen» gelegt hatte. Im abgekürzten Verfahren erhielt er eine Freiheitsstrafe von 50 Monaten unbedingt. Zuerst folgt jetzt aber eine stationäre Therapie.
Susanne Hörth
Es waren beängstige Szenen, die sich am frühen Abend des 15. Januar dieses Jahres beim «Schützen» in Laufenburg abgespielt haben. Aus den Fenstern des ersten Stockwerkes des ehemaligen Gasthauses züngelten Flammen, dicker Rauch stieg empor. Ein Grossaufgebot an Feuerwehren und Rettungsdiensten waren im Einsatz. Erste Priorität galt der Rettung der sich noch im Haus befindenden Personen. Gleichzeitig musste das Feuer unter Kontrolle gebracht sowie der Verkehr geregelt werden (das Brandgebäude befindet sich direkt an der viel befahrenen Hauptstrasse und auf der anderen Seite ebenfalls direkt an der Bahnlinie). Sieben Hausbewohner erlitten Rauchvergiftungen, eine so schwer, dass sie mit dem Helikopter ins Krankenhaus geflogen werden musste.
24-jähriger Verdächtiger
Die Polizei konnte schon kurz darauf den mutmasslichen Brandstifter, einen 24-jährigen Schweizer, festnehmen. Er hatte ebenfalls im «Schützen» gewohnt, in welchem hauptsächlich Sozialhilfebezüger untergebracht waren. Der junge Mann war der Polizei bekannt. Drei Tage vor dem Brand war er auf dem Sozialamt ausgerastet und musste polizeilich weggewiesen werden. Wenig später drohte er anonym per Telefon, den «Schützen» in die Luft zu sprengen. Der Anrufer konnte ermittelt und vorübergehend festgenommen werden. Man liess ihn wieder gehen, nachdem er glaubhaft versichert hatte, aus Frust und Geldnot gehandelt zu haben und er die Drohung nicht ernst gemeint habe.
Der Anklageschrift ist später zu entnehmen, dass er an jenem 15. Januar, dem Tattag, einen Kanister Benzin gekauft hat. Das Benzin hatte er dann in seinem Zimmer angezündet und danach das Haus verlassen. Laut der Anklage habe er gewusst, dass sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Personen im Gebäude aufgehalten haben. Das Feuer verunmöglichte diesen die Flucht über das Treppenhaus.
Verkürztes Verfahren vor dem Bezirksgericht Laufenburg
Seit dem 15. Januar befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Am Dienstagnachmittag sass er nun mit seinem Pflichtverteidiger vor dem Bezirksgericht Laufenburg. Es war eine kurze Verhandlung, ein abgekürztes Verfahren. Staatsanwaltschaft und Verteidiger hatten sich bereits zuvor auf das Strafmass geeinigt. Neben Brandstiftung und der Gefährdung von Menschenleben muss sich der junge Mann noch für eine Reihe weiterer Vergehen verantworten. Dazu gehören unter anderen mehrfachen, geringfügigen Diebstahl, Fahren ohne Führerschein, Drohung und Gewalt gegen Behörden und Urkundenfälschung.
Stationäre Therapie
Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte den 24-Jährigen zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und zwei Monaten unbedingt. Darin eingeschlossen ist auch die in Gefängnistage umgewandelte Geldbusse. Der Verurteilte wird sich jedoch zuerst in eine stationäre Therapie begeben. Gerichtspräsident Beat Ackle forderte den Verurteilten dazu auf, die durch die Therapie ermöglichte Chance zu ergreifen, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.
An Zivilforderungen, Schadenersatz und Genugtuung hat der 24-Jährige auch noch eine Summe von 633 026 Franken an verschiedene Privatkläger zu zahlen.