Möglichkeiten zur Steueroptimierung

  31.01.2018 Finanzen

Die Einkommenssteuern kann man vor allem auf zwei Arten optimieren: Man sucht nach Möglichkeiten, wie sich die steuerbaren Einkünfte reduzieren lassen, oder wie man mehr abziehen kann. Die dritte Möglichkeit: Man zieht an einen steuergünstigeren Wohnort.
Zwischen den Kantonen, oft aber auch zwischen den Gemeinden eines Kantons, gibt es wie erwähnt erhebliche Steuerunterschiede. Mit einem Wohnortwechsel kann man also unter Umständen sehr viel Steuern sparen.
Bei so einem Entscheid sollte man immer alle finanziellen Auswirkungen berücksichtigen. An steuergünstigen Orten sind in der Regel die Immobilienpreise und damit auch die Mieten deutlich höher.
Ausserdem machen unter Umständen höhere Vermögenssteuern oder Erbschafts- und Schenkungssteuern den Vorteil bei der Einkommensteuer wieder wett. Rein aus steuerlichen Gründen brechen nur die wenigsten ihre Zelte ab und stellen sie weit weg vom alten Wohnort wieder auf. Vor allem das soziale Umfeld, etwa die Nähe zu Familienangehörigen und Freunden, hat für die meisten Menschen letztlich eine grössere Bedeutung als ein Steuervorteil.
Etliche Abzüge in der Steuererklärung hängen mit den persönlichen Lebensumständen zusammen. Die Steuerpflichtigen können sie deshalb kaum beeinflussen. Ein wichtiger Ansatzpunkt zum Steuernsparen ist das freiwillige Aufstocken der Altersvorsorge, zum Beispiel durch Einkäufe in die Pensionskasse oder Einzahlungen in die dritte Säule.

Immobilienbesitzer sollten ihre Verschuldung und die Schuldzinsen prüfen und den Abzug für die Unterhaltskosten optimieren. Angehende Pensionierte stehen vor der Wahl, ob sie einen Teil ihres Pensionskassenguthabens als Rente oder in bar beziehen.
Mit dem Kapitalbezug fällt die Steuerbelastung langfristig in der Regel geringer aus. Auch Erträge aus Kapitalanlagen lassen sich steuerlich optimieren.
Bei einigen Abzügen darf man pauschal einen bestimmten Betrag geltend machen, etwa bei den Berufsauslagen. Wahlweise darf man aber auch die tatsächlichen Kosten abziehen, falls sie höher als die Pauschale sind. Allerdings muss man dann sämtliche Kosten genau belegen. Dieser Aufwand kann sich jedoch lohnen.
Einige Abzüge sind rechtlich umstritten. Hier ist die beste Empfehlung: Probieren geht über Studieren. Falls der Steuerkommissär einen Abzug nicht akzeptiert, kann es sich lohnen, persönlich beim Steueramt vorzusprechen. Oft liegt es auch daran, dass der Abzug nicht ausreichend begründet wurde.
Schuldzinsen darf man in der Steuererklärung abziehen, solange sie die Vermögenserträge (inklusive Mieteinnahmen und Eigenmietwert) zuzüglich des Freibetrags von 50’000 Franken nicht übersteigen. Deshalb kann es zum Beispiel für Hausbesitzer durchaus sinnvoll sein, sich möglichst hoch zu verschulden.

Quelle: VZ Vermögenszentrum


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