§ Telefonratgeber - Wenn der Urlaub zum Problem wird
29.01.2018 RatgeberCornel Wehrli,
Wehrli Partner Rechtsanwälte, Frick
Frage: Die Ferien des neuen Jahres bereiten mir Sorgen. Einerseits will mir mein Chef nur vier statt fünf Wochen Ferien gewähren, obwohl ich über 50 Jahre alt bin. Zudem darf ich nicht meine eingegebenen Wunschferien beziehen, sondern muss mir die genauen Ferientage vom Chef vorschreiben lassen. Und am schlimmsten: Ich darf die Ferientage, die ich zwischen Weihnachten und Neujahr krank war, nicht nachholen. Muss ich mir das gefallen lassen?
Antwort: Leider ja. Aber eins nach dem anderen. Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt im Normalfall vier, bei Personen unter 20 Jahren fünf Wochen. Obwohl viele Arbeitgeber grosszügig sind und den älteren Mitarbeitern tatsächlich eine fünfte Woche Ferien gewähren, besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf diese zusätzlichen Urlaubstage. Auch bezüglich des genauen Datums Ihrer Ferien sieht es nicht gut aus. Denn laut Gesetz kann der Arbeitgeber den Ferienbezug des Arbeitnehmers frei bestimmen. Dabei muss er jedoch – soweit betrieblich möglich – auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen und mindestens zwei zusammenhängende Ferienwochen gewähren. Drückt er Ihnen andere als die von Ihnen gewünschten Ferientage auf, braucht er dafür gute Gründe und muss dies mindestens zwei bis drei Monate im Voraus bekannt geben, damit Sie planen können. Wenn Sie in den Ferien krank werden oder sich verletzten, können Sie diese tatsächlich nachbeziehen. Dafür wird jedoch ein Arztzeugnis benötigt, welches belegt, dass Sie nicht ferienfähig sind. Da Sie in Ihrem Fall nicht beim Arzt waren und dementsprechend kein Zeugnis vorlegen können, dürfte ein Feriennachbezug wohl nur bei einem sehr grosszügigen Arbeitgeber möglich sein. Gut zu wissen: Nicht eingezogene Ferientage verjähren erst nach fünf Jahren. Und zwar unabhängig davon, was im Reglement steht.
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