Ärger um Schloss Beuggen

  25.03.2017 Kurioses, Nordwestschweiz, Rheinfelden

Von Boris Burkhardt

«Hätten sie hingeschrieben, was man noch darf, hätten sie ein kleineres Schild nehmen können», versucht es eine Facebook-Nutzerin mit Sarkasmus; eine Baslerin spricht in ihrem Leserbrief an die «Badische Zeitung» von der «Methode Trump am Hochrhein». Die Emotionen kochten ganz schön hoch, als vor knapp zwei Wochen bekannt wurde, dass der neue Besitzer von Schloss Beuggen in Rheinfelden-Karsau (D) den Zutritt zum Park östlich des Anwesens mit Schloss und Riegel verwehrt. Jahrzehntelang war die Strecke am Rhein entlang und durch den Park für Hundebesitzer und Spaziergänger aus der Umgebung fester Bestandteil des täglichen Wegs – wie die Leserbriefe zeigen, reichen Ärger und Unverständnis bis nach Basel.

 

«Völlig normal»

Die Massnahme ist nur die Spitze des Eisbergs: Vor dem Haupteingang des Schlosses steht seither eine Tafel, auf der sage und schreibe 17 Verbote und Hinweise in Form von Piktogrammen aufgedruckt sind. Darunter sind fast selbstverständliche Verbote wie Durchfahrt, Hupen (ebenfalls auf Facebook: «Schade. Bin jeden Abend hupend durch Schloss Beuggen gefahren.»), Lagerfeuer, Zelten und Plakatieren, aber auch solche wie Baden, Angeln, Picknicken, Drohnen, Hunde und Fotografieren. Dazu kommen noch die Hinweise, dass das Gelände im Winter nicht gestreut, dafür aber ganzjährig videoüberwacht werde.

Der neue Besitzer, der Hotzenwälder Investor Kai Flender, dem bereits Schloss Tiengen in Waldshut-Tiengen gehört, will gegenüber der NFZ keine Aussagen zu dem Thema machen. In der «Badischen Zeitung» liess er sich folgendermassen zitieren: «Sie würden ja auch nicht wollen, dass man Ihr Haus fotografiert.» Vandalismus, Müll und vor allem Hundekot hätten auf dem Parkgelände überhandgenommen; das habe er den Hotelgästen mit Kindern nicht zumuten können. Im Übrigen sei das Privatrecht in der Vergangenheit nur «missbraucht» worden: «Ich finde die Schliessung völlig normal: Das ist eine private Anlage; und da gibt es ein paar Grundsätze.»  

Lesen Sie den ganzen Bericht in der abonnierten Digital- oder Printausgabe vom Freitag.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote