Alkohol-Testkäufe: 27 Prozent der Betriebe haben nicht bestanden
16.01.2017 Aargau, Unteres Fricktal, Brennpunkt, Rheinfelden, JugendDas kantonale Gastgewerbegesetz bestimmt, dass die Abgabe von vergorenen alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Die Überwachung dieser Bestimmungen obliegt den Gemeinden. Dies tun sie seit ein paar Jahren mittels Testkäufen. Dabei arbeitet die von den Gemeinden beauftragte Regionalpolizei mit dem Kinder- und Jugendwerk des Blauen Kreuzes zusammen, welches Jugendliche für die Testkäufe schult.
Die jüngsten Testkäufe beweisen, dass der Jugendschutz bei Gaststätten, Verkaufsstellen und Vereinen heute ernst genommen wird. «Von den getesteten Betrieben haben sich 73 % an die Verkaufsbestimmungen gehalten», wie es in einer Medienmitteilung heisst. Dieser Wert ist zwar gleich hoch wie vor einem Jahr aber deutlich besser als noch vor wenigen Jahren, als mehr als die Hälfte der Betriebe den Test nicht bestanden haben. Die fehlbaren Verkaufsstellen wurden von der Regionalpolizei mündlich und die Gemeinden schriftlich ermahnt. Im oberen Fricktal ist der Wert deutlich schlechter. Dort bekamen Jugendliche bei 46 Prozent der getesteten Betriebe Alkohol (NFZ vom 13. Januar).
Ganzer Text in der NFZ-Printausgabe vom Dienstag.