Zwei Gutachten und kein Konsens
19.10.2017 Brennpunkt, Unteres Fricktal, Politik, MöhlinVon Ronny Wittenwiler
Am Montag ging in Möhlin die politische Sommerpause zu Ende. Gemeindehaus, zweiter Stock, 18 Uhr. Der Gemeinderat präsentiert seine Hausaufgaben, neunzig Minuten später wird deutlich: der Leigruben-Graben ist kein bisschen zugeschüttet.
Das Gutachten des Gemeinderats
An der kommenden Gemeindeversammlung vom 23. November beantragt der Gemeinderat einen Kredit in Höhe von 145 000 Franken: ein Erschliessungsplan soll erarbeitet werden für eine potenzielle Einfamilienhausüberbauung (W1). Somit befindet man sich wieder auf Feld 1, war doch eine solche Bebauung nach W1 bereits ursprünglich vorgesehen (siehe Box). Eine Auszonung des Gebiets, wie ihn Überbauungsgegner fordern, empfiehlt der Gemeinderat gleichzeitig zur Ablehnung; nicht zuletzt auch wegen eines in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Laut diesem Gutachten spreche eine «grosse Mehrheit der Faktoren» dafür, dass bei einer Auszonung die Gemeinde gegenüber privaten Landbesitzern entschädigungspflichtig würde. Bis 12 Millionen Franken könnte dies die Gemeinde kosten, so das Gutachten. Für den Gemeinderat sei aus finanzpolitischer Sicht ein solches Prozessrisiko nicht verantwortbar. Das alles liess er am Montag verlauten, anlässlich einer Vorinformation für die Ortsparteien und involvierten Interessensgruppen. De facto ist der Gemeinderat damit dem Auftrag nachgekommen, raumplanerische, rechtliche und finanzielle Auswirkungen einer Auszonung des Gebiets Leigrube abzuklären und darüber Bericht zu erstatten. Soweit, so gut. Doch die Zweifel der Überbauungsgegner hat der Gemeinderat damit nicht aus dem Weg geräumt. Denn auch die IG Leigrube hat in Zusammenarbeit mit den Mitstreitern der Komitees Pro Kulturland und Zukunft Möhlin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Andere Resultate
«Unser Gutachten beschreibt die Situation weitaus optimistischer», sagt Loris Gerometta von der IG Leigrube. Will heissen: Jenes Gutachten bezeichnet die «Gefahr als gering, dass die Gemeinde zur Zahlung einer Entschädigung aus materieller Enteignung verpflichtet würde». Ungeachtet der Frage, welches der beiden Gutachten näher bei der absoluten Wahrheit liegt, zeigte sich anhand der beiden Papiere eines ganz klar: Weiterhin besteht keinerlei Konsens über die künftige Entwicklung des Gebiets Leigrube. Hier die Gegner einer Bebauung, vertreten durch die IG Leigrube, die Komitees Zukunft Möhlin und Pro Kulturland. Dort der Gemeinderat. Und so zeichnet sich für die nächsten vier Wochen erneut ein zähes Ringen um Argumente ab. Zwei Gutachten, kein Konsens. Und ein Graben in der Leigrube, der keinen Millimeter kleiner geworden ist.
Gemeinderat Fäs: «Kein Gefälligkeitsgutachten.»
Stand jetzt sollen in vier Wochen aber die Weichen gestellt werden für die Leigrube. Wird das Verfahren zur Auszonung eingeleitet? Oder folgt die Versammlung vielmehr den Empfehlungen des Gemeinderates und bewilligt den beantragten Planungskredit? Während die IG Leigrube einräumte, der Gemeinderat möge auch ihr Rechtsgutachten prüfen – also jenes der IG – kam im Rahmen der Diskussion die Frage auf nach einer möglichen Verschiebung des Geschäfts. Zu viele Unsicherheiten stünden im Raum, eine Schlussfolgerung, die der Tatsache zweier unterschiedlichen Gutachten geschuldet ist. Gemeinderat Markus Fäs, der durch den Infoabend führte, stand einer möglichen Vertagung skeptisch gegenüber. «Ohne dem Gesamtgemeinderat vorgreifen zu wollen. Aber ich denke, das ändert nichts an der Situation.» Man werde aber das Gutachten der IG Leigrube ernst nehmen. «Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass bei unserem in Auftrag gegebenen Gutachten etwas übersehen wurde.» Ausserdem bemerkte Fäs: «Ich kann versichern, dass wir nicht einfach ein Gefälligkeitsgutachten erstellen liessen. Das würde niemandem etwas nützen.» Kommenden Montag tagt der Gemeinderat wieder an seiner ordentlichen Sitzung. Das Thema Leigrube dürfte auf der Traktandenliste stehen.
Jetzt doch wieder: Einfamilienhäuser
2011 stellte der Gemeinderat in Aussicht, das Gebiet Leigrube mit Einfamilienhäusern bebauen zu wollen. Der Souverän stimmte der entsprechenden Einzonung nach W1 zu. Später stellte der Gemeinderat ein mögliches Projekt vor, vorgesehen waren aber mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser. Begründung: Der Kanton würde nach dem revidierten Raumplanungsgesetz keine Bebauung mit Einfamilienhäusern nach W1 zulassen. Das erst rief die Gründung der IG Leigrube auf den Plan, die sich dezidiert gegen das neue Projekt zur Wehr setzte, zumal man dem Souverän anlässlich der Einzonung etwas anderes versprochen habe. Etwas, das nun doch wieder möglich sei: Die Bebauung des Quartiers mit Einfamilienhäusern nach W1. «Das ist eine komplette Kehrtwende des Kantons», sagt Gemeinderat Fäs. (rw)